Jugendpolitik
BW unterstützt Mobilität junger Menschen: Bezuschussung für ein Elektrozweirad
Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs geht in die zweite Runde. Junge Menschen von 15 bis 21 Jahre in ländlichen Regionen können die Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec bei der landeseigenen L-Bank einreichen.
08.06.2020
Mobilität durch Elektrozweiradförderung
„Bye-Bye, Stubenhocken!“ und „Bye-Bye Elterntaxi! – unter diesem Motto geht die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums in die zweite Runde. Ab dem 1. Juni 2020 heißt es für junge Menschen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs: Rechner hochfahren und Antrag stellen. Das Land fördert die Anschaffung elektrischer Zweiräder mit pauschal 500 Euro. Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec können junge Menschen von 15 bis 21 Jahren bei der landeseigenen L-Bank einreichen.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir wollen die Mobilität junger Menschen auch fern der Städte stärken. Hier ist das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel eingeschränkter, auch gibt es weniger Sharing-Angebote als zum Beispiel in Stuttgart oder Mannheim. Die eigene Mobilität ist jedoch zentral und ein wichtiger Schritt in ein selbständiges Leben. Sie stellt die Weichen für das künftige Mobilitätsverhalten. Das möchten wir unterstützen. Nach der erfolgreichen Förderrunde im Jahr 2018, freue ich mich, dass wir wieder ein Programm auflegen konnten. Das Land stellt insgesamt 500.000 Euro bereit.“
Nachfrage ist hoch
Die Landesförderung wird mit einer Öffentlichkeitskampagne flankiert mit dem Ziel, jungen Leuten elektrische Mobilitätsoptionen aufzuzeigen. Die Homepage informiert über die Antragstellung und die förderfähigen Fahrzeuge und deren Besonderheiten hinsichtlich Zulassung, Führerscheinpflicht, Laden und vieles mehr. „Antragsteller müssen schnell sein, da das Budget begrenzt ist“, unterstrich der Verkehrsminister. Bei der ersten Runde im Jahr 2018 war die Nachfrage so groß, dass die Fördersumme bereits innerhalb weniger Tage ausgeschöpft war. Weitere Informationen, die detaillierten Förderkriterien sowie alles Wissenswerte zur Antragstellung können unter www.l-bank.de abgerufen werden.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg vom 02.06.2020
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