Bürgergeld
„Bundesregierung droht, Kinder in die Obdachlosigkeit zu sanktionieren“
Die Bundesregierung plant, Sanktionen für Bürgergeldempfänger*innen zu verschärfen, die bis zur Streichung der Unterkunftsunterstützung führen könnten. Daniel Grein vom Kinderschutzbund kritisiert, dass dadurch zwei Millionen Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften leben, indirekt betroffen sind und warnt vor ethischen und verfassungsrechtlichen Bedenken.
21.11.2025
Zur aktuellen Einigung der Bundesregierung auf eine Grundsicherung erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes:
„Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht. Sie sind als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mitbetroffen, das muss ausgeschlossen werden. Ihnen bei Kürzung aller Bezüge die Existenzgrundlage bis hin zum Verlust der Wohnung zu nehmen, ist ethisch fragwürdig und dürfte wohl auch nicht verfassungskonform sein.“
Quelle: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.10.2025
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