Gender
Bundesrat fordert mehr Rechte für Transsexuelle
Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, das geltende Transsexuellengesetz (TSG) durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Noch immer würden in Deutschland medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt. Teile des geltenden Gesetzes von 1981 wurden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
07.06.2017
Der Bundesrat setzt sich für die Rechte transsexueller Personen ein. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, das geltende Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.
Nicht nur Mann und Frau
In Deutschland werde bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gibt - sogenannte Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat bedauert, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangelt, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer werden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.
Begutachtungspflicht vor Namensänderung abschaffen
Die Länder wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen. Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wie schnell sich die Bundesregierung mit den Forderungen des Bundesrates befasst, ist offen.
Quelle: Bundesrat vom 02.06.2017
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