Frühkindliche Bildung

Bund und Länder schließen Vertragsverhandlungen zum KiTa-Qualitätsgesetz ab

In den Verträgen zum KiTa-Qualitätsgesetz legen die Länder mit dem Bund jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt.

14.08.2023

Die Länder müssen die Mittel des Gestzes überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus legt dar

„Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann.“

Länder setzen Schwerpunkt in den vorrangigen Handlungsfeldern

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Abschluss der Vertragsverhandlungen ist Voraussetzung für die Freigabe der Mittel

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum KiTa-Qualitätsgesetz sind auf der Website zu finden. 

Quelle: Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2023

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