Frühkindliche Bildung
Bund fördert Sprach-Kitas bis Ende Juni 2023 weiter


6000 Sprach-Kitas werden bis Juni 2023 weiter vom Bund gefördert – das sind knapp 90 Prozent. Danach gehen die Sprach-Kitas in die Verantwortung der Länder über. Die Kitas werden übergangsweise mit 109 Millionen Euro gefördert.
01.02.2023
Das Bundesfamilienministerium stellt den Bundesländern übergangsweise bis zum 30. Juni 2023 weitere 109 Millionen Euro für die Sprach-Kitas zur Verfügung. Ursprünglich sollte die Förderung Ende 2022 enden. Das Programm wurde nun um ein halbes Jahr verlängert. Strukturen und Kompetenzen, die seit dem Start des Bundesprogramms 2016 aufgebaut wurden, können so erhalten bleiben – und die Sprach-Kitas haben Planungssicherheit.
Knapp 90 Prozent weiter durch Bund gefödert
Nach Ablauf der Antragsfrist zeigt sich: Knapp 90 Prozent der Sprach-Kitas, das sind 6000 Einrichtungen, werden bis zur Übernahme durch die Länder weiter durch den Bund gefördert. Die überwiegende Mehrheit der Länder hat bereits angekündigt ihre Sprach-Kitas zu übernehmen. So kann die sprachliche Bildung im Bereich der Kindertagesbetreuung den Status eines Modellprojekts überwinden und auf gesetzlicher Grundlage in den Strukturen der zuständigen Länder verankert werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte:
„Nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern bis in den Dezember hinein sind wir nun wenige Wochen später bei den 'Sprach-Kitas' auf einem sehr guten Weg. Die 'Sprach-Kitas' gehen in der Breite weiter. Mit Ablauf der Antragsfrist haben fast 90 Prozent der 'Sprach-Kitas' einen Antrag auf Verlängerung der Bundesförderung bis Ende Juni gestellt. Damit haben wir mit einem vereinfachten Verfahren in Rekordgeschwindigkeit Planungssicherheit für Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder geschaffen. Und auch unser Ziel, die 'Sprach-Kitas' in die Regelförderung zu überführen, ist fast erreicht. Bis auf zwei Bundesländer haben sich alle dafür entschieden, dies im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes umzusetzen, für das wir in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen, oder mit eigenen Landesmitteln.“
Qualität in der Kindertagesbetreuung stärken
Zum 1. Januar ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) in Kraft getreten. Bis 2024 unterstützt der Bund die Länder, die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote weiter zu verbessern. Parallel dazu hat das Bundesfamilienministerium im Sommer 2022 einen Fachprozess von Bund, Ländern und Kommunen initiiert. Ziel ist, Vorschläge zu erarbeiten, wie das KiTa-Qualitätsgesetz im nächsten Schritt in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden kann.
Pädagogische Fachkräfte gewinnen
Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass der Bund mit den Ländern und weiteren Akteurinnen und Akteuren eine Gesamtstrategie entwickelt, um pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und zu sichern. Das ist Voraussetzung für den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuung und schulischem Ganztag. Genügend Fachkräfte sind erforderlich, um die Qualität der Angebote weiter zu verbessern.
Hintergrund
Seit 2016 fördert der Bund die Sprachentwicklung von Kindern durch spezielle „Sprach-Kitas“. Das ist Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte:
- alltagsintegrierte sprachliche Bildung
- inklusive Pädagogik
- die Zusammenarbeit mit Familien
Für jede Sprach-Kita stellt das Programm eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Seit 2021 legt das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Durch die Verankerung der sprachlichen Bildung in den Strukturen der Länder werden die erfolgreichen Ansätze des Bundesprogramms verstetigt.
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Dieser Artikel wurde beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 30.01.2023 erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.
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