Kindertagesbetreuung

Brandenburg: Aufruf zur Reform des Kita-Rechts

Brandenburgs Jugendministerin Britta Ernst hat am 19. Februar in Potsdam zu einem landesweiten Dialog zur Reform des brandenburgischen Kita-Rechts aufgerufen. Ab sofort sind Kommunen, öffentliche und freie Kita-Träger, Verbände, Fachkräfte und Eltern gefragt, um – gemeinsam mit dem Jugendministerium – ein transparentes, klar strukturiertes und praxistaugliches Kita-Recht zu entwickeln.

27.02.2020

Jugendministerin Britta Ernst: „Rund 183.000 Mädchen und Jungen werden derzeit in brandenburgischen Kitas umfassend betreut. Ihre individuellen Kinderrechte, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen im Vordergrund. Die Gewährleistung des Kindeswohls und einer guten frühkindlichen Bildung ist zentrales Anliegen und Leitlinie für alle unsere Entscheidungen. Gleichzeitig ist klar: Das brandenburgische Kita-Recht ist über Jahrzehnte gewachsen und muss den heutigen Bedingungen angepasst werden. Dabei nehmen wir das Kita-Gesetz, aber auch die zahlreichen Kita-Verordnungen in den Blick. Ziel ist, das neue Kita-Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen.“

Startschuss für die Reform des Kita-Rechts

Die Auftaktveranstaltung gilt als Startschuss für die Reform des Kita-Rechts. Dabei wurden die mehr als 200 Gäste der Veranstaltung über das Ziel, den Rahmen und das Konzept für die Kita-Rechtreform 2020-2023 informiert. Darunter Vertreterinnen und Vertreter aus der Kita-Praxis, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, des Landtages, der Elternbeiräte, des Landes- Kinder- und Jugendausschuss, der Gewerkschaften, der Justiz, der Jugendämter, der Kommunen, des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitutes Berlin-Brandenburg (SFBB), der Fachwissenschaft sowie aus anderen Ministerien.

Verbesserung von Qualität und Teilhabe

Das neue Kita-Recht soll künftig einen guten Rechtsrahmen bieten und die heutige Lebenswelt der Kinder besser berücksichtigen. Die Qualität und Teilhabe sollen verbessert, die Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtert und Streitigkeiten vermieden werden. Das Ziel ist es, einen klar strukturierten Rechtsrahmen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg zu erarbeiten.

Wegen der großen Zahl der Beteiligten mit unterschiedlichen Interessenslagen gelten folgende Grundsätze für die Kita-Reform:

  • Das neue Kita-Gesetz soll die bestehenden Rechtssetzungen stärker bündeln, ordnen und es detaillierter werden, insbesondere dort, wo Lücken und Auslegungsunsicherheiten bestehen.
  • Der Bildungsauftrag der Kitas soll klarer herausgearbeitet werden.
  • Qualitätsverbesserungen müssen die Fachkräftegewinnung und -sicherung im Blick haben.
  • Die Überprüfung und Neugestaltung von Finanzverantwortlichkeiten und Finanzströmen ist anzustreben.
  • Kostenneutralität ist unverzichtbare Voraussetzung. Die Kita-Rechtsreform „selbst“ darf nicht zu Mehrkosten für die Beteiligten führen.
  • Zudem muss das neue Kita-Recht weitere Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen ermöglichen (Personalschlüssel, Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit). Gleichzeitig soll es übersichtlich und transparent sein.

Landesweiter Beteiligungsprozess mit sechs Arbeitsgruppen

Ab sofort kann der landesweite Beteiligungsprozess beginnen. Angesichts der komplexen Materie und der zahlreichen Beteiligten mit unterschiedlichen Interessenlagen wurden sechs Arbeitsgruppen definiert, um unterschiedliche Themenfelder zu bearbeiten und zu diskutieren. Die Kita-Hauptakteure wurden gebeten Mitglieder für diese sechs Arbeitsgruppen zu benennen:

  • Strukturelle Grundlagen der Kindertagesbetreuung
  • Qualität und Aufgaben
  • Angebotsformen
  • Fachkräfte
  • Erlaubnisverfahren und Aufsicht
  • Finanzierung.

Die Arbeitsgruppen sollen sich im März/Anfang April 2020 konstituieren und bis März 2021 Empfehlungen erarbeiten.

Folgender Zeitrahmen ist für die Reform des Kita-Rechts geplant:

  • Februar 2020: Start der Reform mit Auftaktveranstaltung, umfassendes Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren bis Dezember 2022
  • März 2020 bis März 2021: Arbeitsgruppen konkretisieren die Vorschläge
  • März/April 2021: Abschlussbericht aller beteiligten Arbeitsgruppen
  • Herbst 2021: Erarbeitung des Gesetzentwurfs
  • Januar 2022/April 2022: Ressortabstimmung und Beteiligung Verbände
  • Frühsommer 2022: Kabinettsbeschluss
  • 2. Halbjahr 2022: Beginn parlamentarisches Verfahren

Bei Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans könnte das neue Kita-Recht am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Hintergrund

Die Kindertagesbetreuung umfasst die Krippe (bis 3 Jahre), den Kindergarten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung), den Hort (bis zum Ende der Grundschule) sowie die Kindertagespflege. In den derzeit 1.941 Kitas werden rund 183.000 Mädchen und Jungen betreut, weitere rund 4.000 in der Tagespflege. Es gibt mehr als 750 Träger von Kindertageseinrichtungen (etwa je zur Hälfte öffentliche und freie Träger), rund 22.000 Kita-Erzieherinnen und Erzieher sowie rund 1.000 Tagesmütter und -väter.

Die Kindertagesbetreuung ist bundesweit eine kommunale Aufgabe. In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz zuständig. Die Gemeinden sind verpflichtet, Grundstücke für die Kitas kostenfrei zur Verfügung zu stellen und die Bewirtschaftungskosten zu übernehmen. Elternbeiträge werden durch die kommunalen und freien Träger festgesetzt und erhoben. Reichen die Einnahmen der Kita-Träger zur Abdeckung der Betriebskosten nicht aus, obliegt den Gemeinden die sogenannte Restbedarfsfinanzierung. Das Land trägt 2020 mit rund 543 Millionen Euro einen wesentlichen Teil der Kitafinanzierung.

Weitere Informationen zum Themenfeld Kindertagesbetreuung in Brandenburg sind auf den Seiten des Ministeriums zu finden.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vom 19.02.2020

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