Brandenburg
Betreuungszeiten für Kinder sind sicher


Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) widerspricht entschieden der aktuell öffentlich verbreiteten Behauptung, mit einem Beschluss des Landeshaushaltes 2025 und 2026 würden die Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung verringert. Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch bleibt unverändert bestehen.
22.05.2025
Das Kita-Gesetz sichert Familien in Brandenburg seit Jahren die Kindertagesbetreuung mit einem Mindestbetreuungsanspruch von 6 Stunden für Kinder in Krippen- und Kindergartenalter sowie von 4 Stunden für Kinder im Grundschulalter. Darüber hinaus legt es fest (§1, Abs. 3 KitaG): „Längere Betreuungszeiten sind stundenweise zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht.“ Dieser Betreuungsanspruch ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu gewährleisten. Sie bestätigen den zeitlichen Umfang i.d.R. per Bescheid. Auf dieser Grundlage schließen die freien und öffentlichen Kita-Träger individuelle Betreuungsverträge mit den Eltern (Sorgeberechtigten). Verlängerte Betreuungszeiten sind also weiterhin abgesichert. Die Einrichtungsträger haben die Hoheit über Personaleinsatz und Öffnungszeiten. Betreuungszeiten über acht Stunden werden üblicherweise mit zeitlich versetztem Personaleinsatz gewährleistet.
Die Förderung der Betreuungsrandzeiten ist eine zusätzliche Stärkung aus Bundesmitteln
Aus Mitteln des Kita-Qualitäts- und Teilhabe-Gesetzes des Bundes werden in Brandenburg 2025 die verlängerten Betreuungszeiten zusätzlich gestärkt (Pauschalbetrag: 500 Euro je Kind/Jahr mit einer Betreuungszeit über acht Stunden. Es handelt sich hierbei um Mittel des Bundes, die das Land den Trägern als freiwillige Leistung über die Landesförderrichtlinie Betreuung gewährt. Diese wäre 2024 ausgelaufen und ist auf Initiative des MBJS noch einmal um ein Jahr verlängert worden. Das ist den Trägern der freien Wohlfahrtspflege auch bekannt.
Im Mittelpunkt aller Anstrengungen der Landesregierung in der Kindertagesbetreuung steht das Kind
Brandenburg erhöht seit Jahren die Personalbemessung für die pädagogisch notwendige Personalausstattung in Krippen und in Kindergärten. Das bedeutet: mehr Zeit für jedes Kita-Kind, eine noch höhere pädagogische Betreuungsqualität und bessere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.
Fazit
Der Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder und der Weg der Beantragung für die Eltern ändert sich nicht.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 06.05.2025
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Autismustherapie und autismusspezifische Förderung
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Neuauflage des Qualitätskatalogs für Bewegungskitas
-
Nachschlagewerk
Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen
-
Artikel / Aufsatz
Stimmen der Jugend: Die Kinder- und Jugendringe Sachsen-Anhalts im Fokus
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Aktualisiert: „ConAct-Info. Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP)“
Projekte zum Thema
-
Triple P Deutschland
ERASMUS+ PECE
-
Stiftung Kinder forschen
KiQ – gemeinsam für Kita-Qualität: Wenn Entdecken und Forschen zum Alltag werden
-
Medienwerkstatt Potsdam im fjs e.V.
Potsdamer Kinder- und Jugendportal „Hast'n Plan“
-
Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung in Kitas
Gute und gesunde Kita für alle! Kita-Qualität durch Gesundheitsförderung stärken
-
Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher