Leitfaden

Berlin setzt bundesweit Maßstäbe im Kinderschutz – Schutz Minderjähriger vor Handel und Ausbeutung

Berlin hat als erstes Bundesland einen Leitfaden zum Kinderschutz bei Handel und Ausbeutung von Minderjährigen entwickelt. Er bietet Fachkräften klare Verfahrensstandards und Orientierung in komplexen Fällen. Ein zentraler Bestandteil ist die spezialisierte Fachberatungsstelle, die Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung unterstützt und die Zusammenarbeit mit Behörden fördert.

25.03.2025

Berlin nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle im Kinderschutz ein: Als erstes Bundesland hat die Hauptstadt einen spezifischen Leitfaden zum Verfahren im Kinderschutz bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen entwickelt. Der Leitfaden schafft Handlungssicherheit für Fachkräfte und unterstützt eine effektive Zusammenarbeit im Schutz von besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen.

Einheitliche Standards für ein hochkomplexes Thema

Fälle, in denen Minderjährige von sexueller Ausbeutung oder Arbeitsausbeutung betroffen sind, zu strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Drogenhandel, zur Bettelei angestiftet oder Opfer von Zwangsverheiratung werden, sind hinsichtlich ihrer Identifikation und der Verläufe äußerst komplex.

Fachkräfte stehen vor vielfältigen Herausforderungen, die spezifisches Wissen und klare Verfahrenswege erfordern. Der Leitfaden bietet nun eine strukturierte Orientierung und verbindliche Verfahrensstandards für die beteiligten Akteur*innen.

Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Fachkräfte der Jugendämter und an Fachkräfte, die für die in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig sind. Weiterhin bietet er allen Fachkräften, die beruflich Kontakt mit Betroffenen haben, eine erste Orientierung zur Thematik.

Die Inhalte umfassen neben Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen auch verbindliche Verfahrensstandards im Kinderschutz und Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Handlungsempfehlungen für Fachkräfte. Ein zentraler Bestandteil des Leitfadens ist die in Berlin seit Juni 2024 bestehende, bundesweit und durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzte erste spezialisierte Fachberatungs- und Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen. Sie steht Fachkräften beratend zur Seite und unterstützt bei der Gefährdungseinschätzung. Der Leitfaden dient dabei als grundlegendes Arbeitsinstrument für die gemeinsame Arbeit.

Weiterführende Informationen

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.03.2025

Redaktion: Celine Richter