Stellungnahme der eaf

Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl im Blick behalten!

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag noch einmal kritisch zu prüfen und dabei die Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl stärker in den Blick zu nehmen.

21.01.2026

Nach Auffassung der eaf wertet der vorliegende Entwurf die Rolle des sozialen Vaters erheblich
ab und geht damit deutlich über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus, lediglich in
besonders gelagerten Fällen die Rechte biologischer Väter zu stärken.

eaf kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

„Mehrere der vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht des Kindeswohls nicht zielführend“, so
eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir gehen davon aus, dass das Auseinanderfallen von
rechtlicher und biologischer Vaterschaft eher die Ausnahme als die Regel ist. Wenn zwei Väter
ein starkes Interesse an der rechtlichen Vaterschaft haben, müssen die Hintergründe stets
sorgfältig geprüft werden. Das ist nur möglich durch eine familiengerichtliche
Einzelfallentscheidung, die die Interessen und Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt und
eine umfassende Kindeswohlprüfung vornimmt.“

Besonders kritisch bewertet die eaf, dass nach der nun vorgesehenen Regelung volljährige Kinder
aktiv widersprechen müssen, wenn der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft des sozialen
Vaters anficht. Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben. Sie könnte
dazu führen, dass der soziale Vater seine Rechtsstellung über Nacht verliert, falls das von ihm
großgezogene volljährige Kind eine Widerspruchsfrist versäumt. Die eaf schlägt stattdessen vor,
für eine erfolgreiche Anfechtung stets die aktive Zustimmung des erwachsenen Kindes
einzuholen.

Schutz der sozialen Familie wird geschwächt

Die neu geschaffene Möglichkeit für den biologischen Vater, alle zwei Jahre gerichtlich
überprüfen zu lassen, ob seine sozial-familiäre Beziehung zum Kind die des sozialen und
rechtlichen Vaters mittlerweile an Schutzwürdigkeit übertrifft, sieht die eaf ebenfalls mit großer
Sorge: „Wir fragen uns, ob damit nicht eine Art neuer ‚Wettlauf um die Vaterschaft‘ etabliert
wird, der eigentlich verhindert werden soll“, so Bujard. „Der Schutz der sozialen Familie droht
hier stärker geschwächt zu werden, als es das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hat.“

Auch die neue gesetzliche Vermutung, dass eine sozial-familiäre Beziehung frühestens nach
einem Jahr rechtlicher Vaterschaft des sozialen Vaters vorliegen kann, bewertet die eaf kritisch.
„In diesem gesamten Zeitraum könnte ein sozialer Vater den Rechten eines biologischen Vaters
praktisch wenig entgegenhalten“, erläutert Bujard. „Geht das Gericht davon aus, dass keine
sozial-familiäre Beziehung besteht, unterbleibt auch eine Kindeswohlprüfung. Die Vorgeschichte,
die Motivation aller Beteiligten und die Bedeutung des sozialen Vaters für das Wohl des Kindes
werden dann nicht in die Entscheidung einbezogen. Gerade in Fällen mit Gewaltkontexten ist
dies jedoch elementar wichtig.“

„Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf die Interessen sozialer Väter und deren Beziehung zu
ihren Kindern nicht ausreichend“, resümiert der eaf-Präsident Bujard und warnt: „Wenn ein
sozialer Vater befürchten muss, dass er trotz Übernahme der rechtlichen Verantwortung immer
darauf gefasst sein muss, durch den biologischen Vater ersetzt zu werden, untergräbt dies seine
Rolle in der Erziehung, der finanziellen Absicherung und der emotionalen Bindung zum Kind.“

Stellungnahme (PDF: 69,7 KB) der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Ansprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: Andersen@eaf-bund.de

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband
in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Quelle: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 12.02.2026

Redaktion: Sofia Sandmann