Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Bedarfen zur außerschulischen Bildung und zum Bereich Sport fehlen

Die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) begrüßen den Entwurf des inklusiven Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) der Bundesregierung. Während dsj und DBSJ die Fortschritte für Inklusion und Teilhabe loben, fordern sie mehr Fokus auf außerschulische Bildung und Sport.

30.10.2024

Die Deutschen Sportjugend (dsj) und Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, umsetzen will. Mit dem sog. Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) soll nun die dritte Stufe der sogenannten „Inklusiven Lösung“ erreicht werden. Sie stellt die vorrangige Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig davon, ob eine (drohende) Behinderung vorliegt, sicher. Das heißt Ziel des Gesetzes ist der Umbau bisher getrennt operierender Systeme zu einem gemeinsamen, inklusiven System, das nicht mehr zwischen Zuständigkeiten für Kinder mit oder ohne spezifische Behinderungen unterscheidet. Das in Beratung befindliche Gesetz sieht vor, die Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche „zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“ unter dem Dach des SGB VIII zusammenzuführen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. 

Die dsj und DBSJ haben einen „Sportjugendblick“ auf den Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) geworfen und eine Stellungnahme verfasst. dsj und DBSJ begrüßen ausdrücklich den geplanten Weg einer gemeinsamen Betrachtung erzieherischer und teilhaberelevanter Aspekte der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Die Regelung kann auch aus Sicht der dsj zu einer Gleichstellung von jungen Menschen mit und ohne (drohende) Behinderungen sowie zu einer bedarfsgerechten Erbringung von Hilfen und Leistungen beitragen. dsj und DBSJ stellen aber auch fest, dass zwar ein wichtiger Fortschritt bei Inklusion und Teilhabechancen für alle jungen Menschen gemacht wird, Ausführungen zu Bedarfen zur außerschulischen Bildung und zum Bereich Sport aber fehlen.

Im Vordergrund steht aber der Appell von dsj und DBSJ gegenüber den politischen Entscheidungsträger*innen, zeitnah den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zur IKJHG-Reform aufzunehmen und die politische Debatte über die Regelungsvorschläge so konstruktiv zu führen, damit eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gelingen kann. 

Ausführliche Informationen sind im Gesamttext der Stellungnahme (PDF: 273 KB) von dsj und DBSJ zu finden.

Weitere Informationen

Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (PDF: 507 KB)

Quelle: Deutsche Sportjugend im (DOSB) vom 09.10.2024

Redaktion: Zola Kappauf

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