Coronavirus

Bayerischer Jugendring begrüßt Rettungsschirm für Jugendbildungsstätten

Der Präsident des Bayerischen Jugendrings hat sich bei Bayerns Sozialministerin Trautner für den Rettungsschirm zur Absicherung von gemeinnützigen Bildungs- und Beherbergungsbetrieben in Bayern bedankt. Dennoch seien Jugendbildungsstätten noch nicht über den Berg. Daher seien die Entwicklungen im Blick zu behalten.

02.06.2020

Im Angesicht der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im März 2020 verfügte die bayerische Staatsregierung die sofortige Schließung aller Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und Schullandheime in Bayern, um Gäste und Mitarbeiter/-innen zu schützen. Dadurch gerieten viele Betriebe in wirtschaftlich bedrohliche Ausnahmesituationen.

Man sei noch nicht über den Berg

Mit dem „Corona-Programm Soziales“ unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) jetzt insbesondere Dienste und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die ohne entsprechende staatliche Hilfsangebote wegzubrechen drohten. BJR-Präsident Matthias Fack freut sich über diese positive Entwicklung, schließlich habe man damit den Zerfall des bewährten Systems der gemeinnützigen Bildungs- und Beherbergungsbetriebe im Freistaat vorerst gestoppt, wenngleich man noch nicht über den Berg sei: „Betriebe im gemeinnützigen Bereich dürfen kaum Gewinne machen“, erläutert Fack, „und in aller Regel dürfen sie auch keine adäquaten Rücklagen bilden – die Entwicklungen gilt es daher weiter im Blick zu behalten.“

Sonderprogramm für soziale Institutionen

Das am 21. April 2020 beschlossene Sonderprogramm Soziales kann ab sofort beim Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS) beantragt werden. „Die zügige Umsetzung ist insbesondere der Jugendministerin Carolina Trautner zu verdanken, die sich mit Engagement und Kompetenz für junge Menschen in Bayern eingesetzt hat“, betont Fack. Der Rettungsschirm verdeutliche, dass Jugendbildungsstätten sozial relevant seien. Damit haben sie nun gemeinsam mit den Jugendherbergen die Möglichkeit, über den besonderen Rettungsschirm Liquiditätsengpässe bis zum Sommer zu überbrücken. „Das rettet viele Einrichtungen vor dem Aus, schließlich fehlen ihnen bisher jegliche Einnahmen bei fortlaufenden Fixkosten“, so Fack.

Außerdem erfüllen auch Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendübernachtungshäuser einen wichtigen sozialen und bildungspolitischen Auftrag, weswegen sie ebenfalls berechtigt sind, einen Antrag bei entsprechender Existenzgefährdung zu stellen. Die weiteren Voraussetzungen, einzureichende Unterlagen sowie das Antragsverfahren sind auf der Internetseite Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nachzulesen.

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 18.05.2020

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