Recht
BaWü: Gesetzentwurf zur Ganztagsgrundschule in Landtag eingebracht
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Die Landesregierung möchte das Ganztagsangebot an den Grundschulen in Baden-Württemberg ausbauen. Dabei setzt die Landesregierung auf flexible Lösungen, die den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort gerecht werden.
12.06.2014
Kultusminister Stoch betonte im Landtag die historische Dimension des Gesetzentwurfs. Seit rund 50 Jahren habe es im Land lediglich Ganztagsangebote auf Basis von Schulversuchen gegeben. „Heute biegen wir auf die Zielgerade bei der gesetzlichen Verankerung der Ganztagsschule in Baden-Württemberg ein“, sagte Stoch. „Wir haben den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote zielgerichtet, transparent und in Abstimmung mit allen Beteiligten konsequent und erfolgreich vorangetrieben.“
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Die Resonanz auf das neue Ganztagskonzept sei sehr positiv, so der Kultusminister. Für das kommende Schuljahr hätten bereits über 180 Grundschulen die Einrichtung einer Ganztagsschule beantragt. Und auch Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft unterstützten die gesetzliche Verankerung der Ganztagsschule.
Größtmögliche Flexibilität und Wahlfreiheit
Bei der neuen Ganztagsgrundschule stehen größtmögliche Flexibilität und Wahlfreiheit im Zentrum. So sind Ganztagsangebote entweder an drei oder an vier Tagen, über sieben oder acht Stunden und in verbindlicher Form oder in Wahlform möglich. Die Ganztagesschule wird dabei nicht von oben verordnet, sondern die Entscheidung über die Einrichtung einer Ganztagsschule und deren Ausgestaltung fällt vor Ort, betonte Stoch. „Es entscheiden immer die Schulträger gemeinsam mit der jeweiligen Schulkonferenz vor Ort, ob und in welcher Form ein Ganztagsangebot an einer Schule eingerichtet wird. Damit sind auch die Eltern an dieser Entscheidung direkt beteiligt.“
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Ganztagsschulkonzepts ist auch die Einbindung außerschulischer Partner und Vereine, etwa aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik oder Jugendarbeit. Deshalb können die Schulen bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geldmittel umwandeln, um so Angebote außerschulischer Partner wie beispielsweise Musikschulen oder Sportvereinen zu finanzieren.
<link https: www.baden-wuerttemberg.de _blank link-block>Fragen und Antworten zur Ganztagsgrundschule
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 04.06.2014
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