Coronavirus
BAG Landesjugendämter: Häusliche Isolation von Kindern in Quarantäne ist keine Lösung
![Eine junge Frau sitzt traurig vor einem Fenster und hat das Kinn auf die Hände gestützt. Eine junge Frau sitzt traurig vor einem Fenster und hat das Kinn auf die Hände gestützt.](/fileadmin/_processed_/0/c/csm_Jugendliche-traurig-F-Paolese_88a08da545.jpg)
Das Kindeswohl hat auch in Krisenzeiten Priorität. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hin und fordert dazu auf, die Grund- und Kinderrechte zu wahren. Gesundheitsämter in einzelnen Bundesländern hatten zuletzt eine familiäre Absonderung von Kindern in Quarantäne angeordnet und mit einer Unterbringung in einer ‚geschlossenen Einrichtung‘ gedroht.
14.08.2020
Um eine Verbreitung ansteckender Krankheiten, wie Covid-19, zu vermeiden, gilt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz. Demnach müssen Menschen, die nachweislich Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten, im Verdacht stehen, erkrankt zu sein, oder nachweislich infiziert sind, zeitweise in häuslicher Quarantäne verbleiben. Sind diese Voraussetzungen bei Kindern oder Jugendlichen gegeben, kann auch für sie eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.
Verhältnismäßigkeit von Corona-Schutzmaßnahmen gewährleisten
Gesundheitsämter in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen verschickten kürzlich Schreiben, in denen es hieß, auch Kinder und Jugendliche sollen im Falle einer angeordneten Quarantäne zeitlich und räumlich von den übrigen Haushalts- bzw. Familienmitgliedern getrennt werden. Würde dem nicht Folge geleistet, drohe sogar eine zeitweise Unterbringung in einer ‚geschlossenen Einrichtung‘. Nach rechtlicher Prüfung kommt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter zu der Einschätzung, dass solche Maßnahmen unverhältnismäßig und somit keine Lösung sind.
Prämisse jeder behördlich angeordneten Maßnahme ist die Verhältnismäßigkeit. Das Grundgesetz ist die Basis dafür, dass Kindern eine freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit und staatlicher Schutz für die Familie zusteht. Die Anordnung, ein Kind oder einen Jugendlichen innerhalb oder gar außerhalb der Familie zeitlich und räum-lich von seinen Eltern, Geschwistern und anderen Familienmitgliedern zu trennen, greift auf erhebliche Weise in diese Rechte von Eltern und Kindern ein.
Kindeswohl hat auch in Krisenzeiten Priorität
Solche Maßnahmen sind für den Vorsitzenden der BAG Landesjugendämter, Lorenz Bahr, unzumutbar: „Für Kinder ist die derzeitige Situation besonders schwierig. Es gibt ständig neue Regeln, veränderte Umstände und Unsicherheiten, die es bisher so nicht gab. Das ist aus Kindersicht oft schwer nachvollziehbar. Wird ein Kind im Falle einer angeordneten Quarantäne dann auch noch örtlich und zeitlich von seiner Familie getrennt, kann das erhebliche psychische Probleme nach sich ziehen. Es kann nicht sein, dass das Kindeswohl zugunsten des Infektionsschutzes in diesem Ausmaß zurücktreten muss“.
Bahr fordert, die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Kinder und Jugendliche regelmäßig und sorgfältig gegenüber dem Kindeswohl abzuwägen. „Aufgrund fehlender Schul- und Kita-Tage in Zeiten des Lockdowns ist die soziale Ungleichheit ohnehin schon größer geworden. Auch wird diese Ungleichheit zunächst fortbestehen. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, den familiären Rückhalt bei Verdacht bzw. im Falle einer Infektion nicht auch noch zu schwächen. Kinder brauchen ein stabiles System, in dem sie sich trotz aller derzeitigen Unsicherheiten sicher sein können, dazu zu gehören und nicht allein zu sein. Insofern ist im Verdachts-, aber eben auch im Krankheitsfall der Verbleib der Kinder und Jugendlichen in den Herkunftsfamilien die Regel. Die Familien sollten in diesen Fällen von den Gesundheitsämtern eng begleitet und gut beraten werden, wie sie einer Weiterverbreitung des Virus bestmöglich vorbeugen können.“
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 12.08.2020
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