geschlechtsspezifische Gewalt
Baden-Württemberg macht sich für den Schutz von Frauen vor Gewalt stark
Baden-Württemberg reagiert auf die steigende Zahl von Femiziden mit einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Plan umfasst 47 Maßnahmen, die geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und zukünftige Femizide verhindern sollen. Ziel ist es, den Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten für betroffene Frauen und Mädchen zu verbessern.
10.11.2025
Fast täglich wird in Deutschland eine Frau getötet, nur weil sie eine Frau ist. Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der Femizide gestiegen: Insgesamt 135 Frauen und Mädchen wurden 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes – 29 mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen ist ein tiefgreifendes, wachsendes gesellschaftliches Problem. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt sich Baden-Württemberg für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein. Die in dem Plan verankerten 47 Maßnahmen sollen dazu beitragen, Femizide in Zukunft zu verhindern.
„Den zunehmend sexistischen und frauenfeindlichen Einstellungen, die zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen führen und unsere offene demokratische Gesellschaft massiv gefährden, treten wir entschieden entgegen – auch für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Land“,
sagte Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, anlässlich der Veröffentlichung des Landesaktionsplans am Donnerstag (9. Oktober) in Stuttgart.
Leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten
Mit dem Landesaktionsplan soll betroffenen Mädchen und Frauen ein leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten möglich gemacht werden: vom Ausbau der Schutzplätze über einen verbesserten Zugang zu Fachberatungsstellen sowie den Ausbau der verfahrensunabhängigen Spurensicherung bis hin zu landesweiten Sensibilisierungskampagnen.
Der Landesaktionsplan ist für das Land Baden-Württemberg zudem eine wichtige Brücke zum neuen Gewalthilfegesetz des Bundes, das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Dieses sieht erstmalig ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von Frauen vor, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind.
Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0
Quelle: Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration 09.10.2025
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