Internationale Kooperation
AU-EU Youth Action Lab: Fördermittel für Jugendprojekte

Das AU-EU Youth Action Lab fördert innovative Projekte, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in Europa und Afrika stärken. Jugendgeführte Organisationen aus der EU und 12 afrikanischen Ländern können Fördermittel von bis zu 50.000 Euro beantragen, um politische Mitgestaltung und interkulturellen Dialog zu fördern.
21.01.2025
Der neue Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des AU-EU Youth Action Lab bietet die Möglichkeit, Fördermittel für innovative Projekte zu erhalten, die globale Herausforderungen angehen. Die Förderung richtet sich an jugendgeführte Organisationen in der Europäischen Union (EU) und in den unten genannten 12 Ländern der Afrikanischen Union (AU).
- Bewerbungsfrist: 16. März 2025
Youth Action Lab und Förderarten
Das Youth Action Lab unterstützt mit vier Förderarten: Innovation, Unternehmertum, Vertretung und Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeits-Förderung steht Organisationen in der EU und AU offen. Weitere Informationen zu den anderen Förderarten sind auf der Webseite des Youth Action Lab verfügbar.
Details zur Zusammenarbeits-Förderung
Die Zusammenarbeits-Förderung finanziert die Zusammenarbeit zwischen Afrika und Europa sowie die Beteiligung an politischen Prozessen.
Fördersumme: 50.000 EURO für ein Konsortium aus mindestens zwei Organisationen, je eine aus Afrika und Europa.
Förderzeitraum: Mai 2025 bis April 2026.
Ziel der Förderung:
- Förderung der aktiven Mitgestaltung von politischen Prozessen durch junge Menschen, insbesondere aus marginalisierten Gruppen.
- Bereitstellung von Ressourcen und Schulungen, um die Zusammenarbeit mit Regierungsinstitutionen und die Einflussnahme auf politische Prozesse zu erleichtern.
- Unterstützung des interkulturellen Dialogs und gemeinsamer Initiativen zwischen Jugendorganisationen aus Afrika und Europa.
Voraussetzungen:
- Formale Organisation: Registrierung als offizielle Organisation mit Bankkonto und Governance-Struktur. Entscheidungsbefugnisse liegen bei Personen im Alter von 18 bis 35 Jahren.
Geografische Anforderungen:
Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem der folgenden afrikanischen Länder ansässig sein: Äthiopien, Kenia, Mosambik, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia (Region Somaliland), Tansania, Tunesien, Uganda, Sambia, Simbabwe.
Partnerschaftserfahrung:
Mindestens eine Organisation im Konsortium sollte über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Partnerinnenorganisationen verfügen.
Bewerbungsverfahren
- Das Förderhandbuch (Pdf, 1,5 MB) ist sorgfältig zu lesen.
- Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gemeinsam mit einer Partnerinnenorganisation vom anderen Kontinent ist ein Projekt zu entwickeln.
- Der Antrag ist über die Webseite des Youth Action Lab einzureichen.
- Einzelbewerbungen sind nicht zulässig. Nur gemeinsame Anträge von mindestens zwei Organisationen werden berücksichtigt.
Unterstützungsangebote
Um Partnerinnenorganisationen zu finden, steht eine Datenbank potenzieller Partnerinnenorganisationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt nach Ausfüllen eines entsprechenden Formulars.
Webinare zur Antragstellung:
Im Januar und Februar 2025 finden mehrere Webinare statt, die bei der Erstellung des Antrags unterstützen:
AU-EU Youth Action Lab: Überblick zur Zusammenarbeits-Förderung
- Inhalte: Informationen zur Förderung und zur Bildung eines Konsortiums.
- Dienstag, 28. Januar 2025, 13:00 CET
- Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:30 CET
- Donnerstag, 30. Januar 2025, 17:00 CET
AU-EU Youth Action Lab: Tipps zur Antragstellung und nächste Schritte
Inhalte: Anleitung zur Erstellung des Projektantrags und weitere Schritte.
Weitere Informationen
Quelle: European Youth Forum vom 09.01.2025
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