Anpassung des Mutterschutzgesetzes

Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

donum vitae begrüßt den am 31. Januar gefassten Entschluss des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) einzuführen.

04.02.2025

Angelika Knoll, die stellvertretende Bundesvorsitzende von donum vitae e.V., erklärt:

„Mit den Neuregelungen im Mutterschutzgesetz wird die Mutterschaft auch schon in einem frühen Stadium der Schwangerschaft rechtlich anerkannt und somit die tatsächliche physische und emotionale Situation der Frau bei einer Fehlgeburt auch gesellschaftlich wahrgenommen und sichtbar gemacht. Dies ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die betroffenen Frauen. Auch wenn eine Schwangerschaft nicht glücklich endet, so hat die Frau eine Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut und sich auf ihre Rolle als Mutter vorbereitet.“

Nach einer Fehlgeburt braucht sie ausreichend Zeit und Raum für Abschied und Trauer, aber auch für eine behutsame mentale und körperliche Erholung.

Angelika Knoll:

„Mit dem Mutterschutz nach Fehlgeburt wird nun ein angemessener gesetzlicher Umgang mit der Frau in einer besonders vulnerablen Situation geschaffen.“

Mutterschutz auch nach Fehlgeburt gibt der werdenden Mutter einen anerkannten Status

Bislang galt für Frauen erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der Mutterschutz und damit auch das Anrecht auf eine berufliche Auszeit. Die gesetzliche Neuregelung setzt nun bei einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft an und erkennt damit neben dem notwendigen Schutzanspruch der Frau auch ihre Rolle als Mutter an. Dies hat aus Sicht von donum vitae entscheidenden Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Frauen mit einer Fehlgeburt.

Angelika Knoll:

„Die Frau wird als Mutter gesehen, sie darf sich auch selbst diese Rolle zugestehen. Aus der psychosozialen Beratung von betroffenen Frauen und Paaren wissen wir, dass dies den Frauen besonders schwerfällt. Auch in der Öffentlichkeit ist der Umgang mit sogenannten Sterneltern noch von vielen Tabus geprägt.“

Dabei ist die Dauer der Schwangerschaft für die Verarbeitung einer Fehlgeburt nicht entscheidend. Angelika Knoll:

„Aus unserer Beratungsarbeit wissen wir, dass die Länge der Schwangerschaft für die meisten Frauen keine Rolle spielt.“

Der Trauer- und Erholungsprozess hänge individuell von der Frau ab und weniger davon, ob die Schwangerschaft in der 13. oder in der 22. Woche ende.

Vielfältige Beratungs- und Gruppenangebote bei donum vitae

Die Beratungsstellen von donum vitae bieten Betroffenen in dieser herausfordernden Zeit des Abschiednehmens und der Trauerbewältigung umfassende Beratung und Begleitung an, individuell auf die eigenen Fragen und Anliegen abgestimmt und auf Wunsch auch über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sind die Beratungsfachkräfte von donum vitae in Netzwerken mit Hebammen, Kliniken, Bestattern, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen aktiv und organisieren Sternenkinder-Beerdigungen und Erinnerungsgottesdienste. Neben dem Angebot einer individuellen Einzelbegleitung zu Trauer nach Fehl- oder Totgeburt oder plötzlichem Kindstod bieten die Beratungsstellen auch verschiedene Gruppen, zum Beispiel für Eltern von Sternenkindern, an.

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae

Erklärfilm von donum vitae (Link zu YouTube): „donum vitae kompakt: Was ist eigentlich Beratung bei Trauer und Verlust?“ 

Redaktion: Annika Koch

Back to Top