Förderung in Mecklenburg-Vorppommern
Alltagshelfer:innen entlasten Kitas weiterhin
Das Land führt das Förderprogramm für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas für weitere zwei Jahre fort und stellt dafür insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass über 600 Kindertageseinrichtungen mit jeweils 6.500 Euro gefördert werden können.
30.05.2023
Die Bildungsministerin Simone Oldenburg betont, dass Alltagshilfen Erzieherinnen und Erzieher entlasten, weil sie sich so auf die pädagogischen Aufgaben und die Arbeit mit den Kindern konzentrieren können. Sie unterstützen die Fachkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich und helfen zum Beispiel in der Küche, beim Tischdecken, kümmern sich um die Desinfektion. Für viele Kitas ist die Unterstützung durch die Alltagshelferinnen und -helfer mittlerweile ein verlässlicher Pfeiler in der täglichen Arbeit. Die neue Förderung gibt Beschäftigten und Trägern Sicherheit und Planbarkeit.
„Wie auch die Übernahme der Ausbildungskosten für Erzieherinnen und Erzieher für Null- bis Zehnjährige (ENZ), ist die Fortführung von Alltagshilfen ein Teil unserer ‚Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung‘, weil die Fachkräfte mehr Zeit für die Kinder haben. Gleichzeitig verbessern wir dadurch die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen“,
so die Ministerin weiter.
Von den Mitteln kann neues Personal gewonnen oder Arbeitsstunden können beim bestehenden Personal aufgestockt werden. Die 6.500 Euro entsprechen der Zuverdienstgrenze von 520 Euro für 12 Monate, sodass der Träger eine Unterstützungskraft (in vollem Umfang) für ein Jahr beschäftigen könnte. Anders als zu Pandemie-Zeiten sieht die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in der Kindertagesförderung für die Anstellung von nichtpädagogischen Hilfskräften (Kifö-Alltagshilfen-FöRL M-V)“ keine Mittel mehr für die Anschaffung von Arbeitsmitteln und Hygieneartikeln wie beispielsweise Masken vor.
Krippen, Kindergärten und Horte können über ihre Träger einen Antrag auf Förderung einer Alltagshilfe stellen. Sie müssen Alltagshilfen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 beschäftigen.
Mehrere Einrichtungen können auch ein und dieselbe Alltagshilfe beschäftigen. Sie müssen deren Arbeitsstunden und ihr Entgelt dann jeweils separat dokumentieren und abrechnen. Alltagshilfen können auch für organisatorische oder verwaltungstechnische Aufgaben eingesetzt werden, wenn dadurch pädagogische Fachkräfte entlastet werden und sie somit mehr Zeit für die Arbeit mit Kindern haben. Das Bildungsministerium informiert die Kindertageseinrichtungen und deren Träger über die zuständigen Jungendämter der Landkreise und kreisfreien Städte über die neue Förderrichtlinie. Wer als Alltagshilfe arbeiten möchte, nimmt am besten Kontakt mit einer Kindertageseinrichtung vor Ort auf.
Quelle: Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern vom 10.05.2023
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