Bundesweite Studie

Alle Jugendhilfen im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfen sind gefragt

Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) hat kürzlich mit der Befragung aller Jugendhilfen im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfen begonnen und bittet die Fachpraxis um Mitarbeit.

25.08.2022

Im „Jugendgerichtshilfebarometer II“ untersucht das DJI die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe vor Ort und erfasst aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen, Probleme und Arbeitsansätze in diesem vielschichtigen Arbeitsfeld.

Neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben und die Perspektive der jungen Menschen

Ziel ist es, rund 10 Jahre nach der ersten Befragung („Jugendgerichtshilfebarometer I“) Daten über die Praxis in diesem Feld der Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege nach den JGG- und SGB VIII-Reformen zu gewinnen.

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2019 erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren widmet sich die Erhebung den Leistungen der kommunalen Jugendhilfe zur Aufgabenerfüllung nach § 52 SGB VIII. Fokussiert wird dabei auf die Arbeits- und Organisationsentwicklung, auf die Kooperationsbeziehungen zur Polizei und Justiz sowie auf die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote (ASA) unter den neuen gesetzlichen Bedingungen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfen im Strafverfahren beitragen.

Aktive Unterstützung durch das Ausfüllen des Online-Fragebogens

Damit ein möglichst realistisches und repräsentatives Abbild der bundesweiten Fachpraxis der Jugendhilfen im Strafverfahren erstellt werden kann, ist es von großer Bedeutung, dass sich viele Organisationseinheiten an der Online-Befragung beteiligen. Mit den Ergebnissen können die Leistungen der Jugendhilfe in diesem Handlungsfeld an der Schnittstelle zur Justiz sichtbar gemacht und aktuelle Tendenzen in der Fachpraxis aufzeigt werden.

Die Mitarbeitenden des Forschungsprojekts „Jugend(hilfe) im Strafverfahren – neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben und die Perspektive der jungen Menschen“ am DJI sind für Teilnahmen dankbar. In der Aufruf heißt es:

„Das DJI wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für eine Teilnahme an der Befragung in Ihrem Jugendamt und Ihrer Arbeitseinheit stark machen könnten und eine Person aus Ihrem Jugendamt/Ihrer Jugendhilfe im Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe stellvertretend für Ihre Arbeitseinheit den Fragebogen ausfüllen würde.“

Kontakt und weiterführende Links

Jugendhilfen im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, die den Einladungslink noch nicht per E-Mail erhalten haben, können sich beim Forschungsteam erkundigen. Sollten Probleme beim Ausfüllen auftreten oder es Nachfragen zu einzelnen Aspekten gibt, stehen die Mitarbeitenden ebenfalls zur Verfügung.

Die Untersuchung wird vom BMFSFJ gefördert und von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Verantwortlich für die Umsetzung der Untersuchung ist das DJI-Projekt Jugend(hilfe) im Strafverfahren.

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top