Förderung der Erziehung in der Familie
AGJ-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)
Die AGJ begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes grundsätzlich das Anliegen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Verbesserung des Kinderschutzes mit substanziellen Änderungen voranzubringen.
25.02.2011
Das Bundesfamilienministerium hat erneut einen Referentenentwurf zu einem Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. Er beinhaltet die Neueinführung eines Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, Änderungen im SGB VIII sowie im SGB IX und im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Im Einzelnen legt er – so die Begründung zum Referentenentwurf – einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Frühen Hilfen während der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren. Daneben wird der Fokus auf die weitere Qualifizierung des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung gelegt. Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen soll verbessert werden; in diesem Zusammenhang stehen Gesetzesänderungen unter anderem zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von fachlichen Standards im Vordergrund.
Grundsätzlich begrüßt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ in ihrer Stellungnahme das Anliegen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Verbesserung des Kinderschutzes mit substanziellen Änderungen voranzubringen. Wesentliche Kritik ist jedoch im Hinblick auf folgende im Referentenentwurf nicht hinreichend konkretisierte Regelungen zu richten, die mehrere Änderungen gleichermaßen betreffen: im interdisziplinären Netzwerk Frühe Hilfen wird nur die Kinder- und Jugendhilfe in Leistungsverantwortung genommen, der Bereich Gesundheit bleibt völlig außen vor; für etliche Änderungen mit Ausweitung des Aufgabenbereichs ist die Finanzierungsverantwortung nicht geklärt. Neben dieser grundlegenden Kritik am Referentenentwurf enthält die vorliegende Stellungnahme weitere Anmerkungen, unter anderem im Hinblick auf die beabsichtigte Neufassung der Vorschriften zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und die Verpflichtung zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von fachlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur AGJ-Stellungnahme: http://www.agj.de/pdf/5/Kinderschutz.pdf
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
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