Kinder- und Jugendpolitik
Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen in Thüringen


Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre aus. Kinder und Jugendliche müssten in Deutschland ernster genommen werden und mehr Möglichkeiten bekommen, ihr Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Auch brauche es einer stärkeren Öffnung von Schulen und Kinder- und Jugendhilfe für dieses Thema.
19.04.2018
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtages am 19.04.2018 das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken (Landtagsdrucksache 6/4806).
Möglichkeiten der Interessenvertretung stärken
„Wir fordern alle im Landtag vertretenen Parteien auf, sich der notwendigen Verfassungsänderung nicht zu verschließen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich gemacht, dass wir Kinder und Jugendliche in Deutschland ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen müssen. Diese verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Thüringen sollte bei der Wahlaltersgrenze dem guten Beispiel anderer Bundesländer folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Kultur der Demokratieerziehung
Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.
Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.
Legitimation des demokratischen Systems stärken
Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo es parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch zu einer Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht kommen könnte. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk
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