Statistisches Bundesamt
9.800 Euro je Schüler*in an öffentlichen Schulen im Jahr 2023


Laut Statistischem Bundesamt gaben im Jahr 2023 öffentliche Haushalte durchschnittlich 9.800 € pro Schüler*in aus, 3 % mehr als 2022. 76 % entfielen auf Personalkosten. Die Ausgaben variierten je Schulart und Bundesland: Berlin hatte mit 13.400 € die höchsten, NRW mit 8.900 € die niedrigsten Kosten. Bayern verzeichnete den größten Anstieg.
07.04.2025
Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2023 durchschnittlich 9.800 Euro für die Ausbildung einer Schüler*in an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) rund 300 Euro beziehungsweise 3 % mehr als im Jahr 2022. Gut drei Viertel der Gesamtausgaben (7.400 Euro beziehungsweise 76 %) entfielen dabei auf die Personalkosten. Die restlichen Mittel wurden für den laufenden Sachaufwand (1.400 Euro beziehungsweise 14 %) und Investitionen (1.000 Euro beziehungsweise 10 %) bereitgestellt.
Pro-Kopf-Ausgaben variieren zwischen den Schularten teils deutlich
An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 10.500 Euro je Schüler*in und somit 300 Euro (+3 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich teils deutliche Unterschiede in der Ausgabenhöhe. So beliefen sich die Pro-Kopf-Ausgaben an Grundschulen auf 8.400 Euro, während es an Integrierten Gesamtschulen rund 11.600 Euro waren. An Gymnasien wurden durchschnittlich 10.900 Euro je Schüler*in ausgegeben.
Die Ausgaben an beruflichen Schulen lagen im Vergleich deutlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden hier insgesamt 7.100 Euro je Schüler*in aufgewendet. Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+5 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit überwiegendem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Hoher Anstieg der Ausgaben je Schüler*in in Bayern
Mit Ausnahme des Saarlands, wo aufgrund auslaufender Sonderprogramme ein Rückgang von 140 Euro (-1 %) zu verzeichnen war, stiegen die Ausgaben je Schüler*in im Jahr 2023 in allen Bundesländern. Am stärksten nahmen die Ausgaben in Bayern (+700 Euro beziehungsweise +6 %) und in Schleswig-Holstein (+500 Euro beziehungsweise +5 %) zu. Die höchsten Ausgaben verzeichneten Berlin mit 13.400 Euro, Hamburg mit 12.300 Euro und Bayern mit 11.300 Euro. In Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben mit 8.900 Euro je Schüler*in am niedrigsten. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler*in-Lehrer*in-Relationen, Besoldungsstruktur, Gebäudemanagement oder der zeitlichen Verteilung von Investitionsprogrammen vorliegen.
Methodische Hinweise
Alle Vorjahresvergleiche wurden auf Basis der ungerundeten Echtwerte berechnet. Die Differenzen können daher von den gerundeten Angaben abweichen. Die Ausgaben je Schüler*in an öffentlichen Schulen werden in den jeweiligen Preisen (nominal beziehungsweise nicht preisbereinigt) angegeben. Reale (preisbereinigte) Angaben hierzu werden vom Statistischen Bundesamt nicht berechnet.
Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in nationaler Systematik ist die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Schule und Schulverwaltung. Die Kennzahl „Ausgaben je Schüler*in an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Hierzu werden die Schüler*innenzahlen der Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 gewichtet. Alle Ergebnisse für 2023 sind vorläufig.
Aufgrund einer Umstellung des Rechensystems können die Ausgaben je Schüler*in für die Vorjahre leicht von bisher veröffentlichten Ergebnissen abweichen, die Daten wurden ab 2021 revidiert.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 24.03.2025
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