Demokratie
9. November: Appell an eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft

Der 9. November ist ein Tag mit besonderer Bedeutung. Im Jahr 1938 steht er für die Reichspogromnacht. 79 Jahre später fällt am 9. November die Mauer, die Ost- und Westdeutschland 28 Jahre teilte. Bundesratspräsident Michael Müller äußert sich anlässlich des Gedenktages und fordert Einsatz für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie.
09.11.2017
„Der Fall der Mauer am 9. November 1989 hat den Weg zu einem geeinten demokratischen, offenen und toleranten, der europäischen Idee und der Völkerverständigung verpflichteten Deutschland eröffnet. Verpflichtung ist für unser Land zugleich die Erinnerung an die Shoah. Der Weg dorthin nahm seinen Anfang mit den Novemberpogromen am 9. November 1938.
Einsatz für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie
Wenn wir an ein und demselben Datum sowohl der Opfer des Holocaust als auch der Opfer von Mauer und Stacheldraht gedenken, dann ist das weit mehr als ein Datumszufall. Unser Einsatz für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie und der Kampf gegen menschenverachtende Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit, gegen Antisemitismus und Rassismus im vereinten Deutschland resultieren aus dem Vermächtnis, das uns die Opfer von Gewaltherrschaft und Terror hinterlassen haben. Dies gilt umso mehr in einer Zeit, in der Rechtsradikalismus und Populismus auch in unserem Land wieder Sitz und Stimme in Parlamenten und insbesondere im Bundestag gewonnen haben.
Eine gute und friedliche Zukunft für künftige Generationen
Die demokratischen Parteien, die Zivilgesellschaft, alle Menschen guten Willens und die staatlichen Instanzen im Rahmen ihrer rechtsstaatlichen Kompetenzen müssen alle Anstrengungen unternehmen, um diese unerträglichen Tendenzen wieder zurückzudrängen. Das sind wir der Geschichte schuldig, aber dies liegt ebenso in unserem gemeinsamen Interesse, nachfolgenden Generationen eine gute und friedliche Zukunft zu gewährleisten. Antisemitismus und Rassismus haben in unserem Land keinen Platz. Dieses Bekenntnis verbunden mit dem Bekenntnis für Freiheit und Demokratie gehört zum gesellschaftlichen Konsens der Bürgerinnen und Bürger des vereinten Deutschland, egal woher sie kommen und welchen persönlichen Hintergrund der oder die einzelne auch haben mag.“
Quelle: Bundesrat vom 08.11.2017
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