BuMF kritisiert
Zurückweisungen an deutschen Grenzen sind rechtswidrig und gefährden Schutzsuchende

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. verurteilt die von Innenminister Dobrindt angeordneten Zurückweisungen Schutzsuchender an den Grenzen als klaren Verstoß gegen internationales Recht. Die Ausnahmen für vulnerable Gruppen greifen zu kurz – Asyl ist ein individuelles Menschenrecht, das für alle gilt. Racial Profiling und Willkür dürfen keine Grenzpolitik bestimmen.
05.06.2025
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. verurteilt die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen schutzsuchender Menschen an den deutschen Grenzen aufs Schärfste! Diese Praxis stellt einen eklatanten Verstoß gegen europäisches und internationales Recht dar. Das Recht auf Asyl endet nicht an der Grenze.
Zwar sieht die Anordnung Ausnahmen für sogenannte ‚vulnerable Personen‘ wie Minderjährige, Familien oder Schwangere vor. Doch diese Ausnahmen sind nicht ausreichend! Sie umfassen nicht alle vulnerablen Gruppen und ihre Durchsetzung ist in der Praxis kaum realistisch. Vor allem schränkt dieses Vorgehen die Rechte all derer ein, die nicht für ‚vulnerabel genug‘ gehalten werden.
„Auch ein 19-jähriger Geflüchteter kann schutzbedürftig sein und hat das Recht, dass sein Asylantrag geprüft wird. Asyl ist ein individuelles Recht – es gilt für alle - nicht nur für ausgewählte Gruppen“,
erklärt Helen Sundermeyer, Referentin beim BuMF.
„Die Unterscheidung in schutzwürdig oder nicht – noch bevor überhaupt ein Asylgesuch geprüft wurde – ist willkürlich und gefährlich.“
Hinzu kommt: Die Bundespolizei ist weder befugt noch in der Lage, die Vulnerabilität einer Person zuverlässig festzustellen. Viele schutzsuchende Menschen haben keine Papiere. Ob eine Person unter 18 ist, lässt sich nicht auf den ersten Blick erkennen – eine fachgerechte Altersfeststellung erfordert Zeit, Expertise und die Einschaltung des Jugendamts. Ebenso wenig ist erkennbar, ob eine Person schwanger oder aufgrund psychischer oder physischer Einschränkungen besonders schutzbedürftig ist.
Besonders alarmierend ist der zu erwartende Anstieg von Racial Profiling an den Grenzen: Menschen werden allein aufgrund ihres Aussehens oder vermuteter Herkunft kontrolliert und potenziell zurückgewiesen. Das ist diskriminierend und rechtswidrig. Deutschland wurde schon in der Vergangenheit von verschiedenen nationalen und internationalen Stellen für den Umgang mit rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling kritisiert.
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Anordnung, Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Deutschland muss seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden – an jeder Grenze, zu jeder Zeit und gegenüber jedem Menschen!
Quelle: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. vom 19.05.2025
Termine zum Thema
-
24.06.2025
Schutz im Netz - sexualisierter Gewalt im Internet begegnen
-
24.06.2025
Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept
-
24.06.2025
Schutz im Netz - sexualisierter Gewalt im Internet begegnen
-
25.09.2025
Schutz im Netz - sexualisierter Gewalt im Internet begegnen
-
25.09.2025
Schutz im Netz - sexualisierter Gewalt im Internet begegnen
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
Außerschulische Bildung 2/2025: Rechtsterrorismus in Deutschland
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Vergessene Kinderrechte? Geflüchtete Kinder und Jugendliche im Schatten der Migrationsdebatten
-
Broschüre
Überarbeitete Broschüre: Ist das Kindeswohl gefährdet?
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Methodenhandbuch Antimuslimischer Rassismus – pädagogisches Begleitmaterial zur virtuellen Ausstellung
-
Zeitschrift / Periodikum
Viel oder zu viel!? (Exzessive) Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen