Übersicht zur Fortführung

Wie führen die Länder die „Sprach-Kitas“ fort

2016 startete das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung stand die Förderung sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen im Fokus. Seit Juli 2023 liegt die Verantwortung für das Programm bei den Ländern. Der Artikel gibt einen Überblick über die Fortführung des Programms in den jeweiligen Ländern.

28.07.2023

Um die sprachliche Bildung weiterhin in der Kindertagesbetreuung zu fördern, werden die Mehrheit der Bundesländer das Programm aus eigenen Mitteln oder Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes fortzuführen. 

Informationen zur Fortführung des Programmes

  • Baden-Württemberg

Baden-Württemberg wird das Programm mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz über das vorrangige Handlungsfeld „Sprachliche Bildung“ fortführen. Damit kann das Programm bis zum 31. Dezember 2024 weiterlaufen. Auch inhaltlich ist eine Kontinuität sichergestellt. Die fachlich-inhaltliche Begleitung und Beratung übernimmt das Forum Frühkindliche Bildung

Antragstellung über die L-Bank

Die Verlängerung bedeutet, dass bereits bestehende Sprach-Kitas weiterhin eine Förderung erhalten können. Die Kitas wurden bisher mit einer halben Fachkraftstelle und einer halben Fachberatungsstelle gefördert. Antragsberechtigte Träger – also alle, die bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten haben – können dann bei der L-Bank Förderanträge stellen. Dies muss bis spätestens 30. September 2023 erfolgen. 

  • Bayern

Bayern setzt das Programm mit einem eigenen Landesprogramm fort. Der Freistaat setzt im Jahr 2023 rund 12,5 Millionen Euro für die Sprach-Kitas ein. Für das Haushaltsjahr 2024 werden weitere rund 25 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt sind also rund 37,5 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel werden zusätzlich für die Qualität in den Kitas eingesetzt. Im Vergleich zum Bund bedeutet dies konkret eine Fördersumme von 32.000 Euro (statt bislang 25.000 Euro) pro halber Sprach-Fachkraft und Jahr bzw. 42.000 Euro (statt bislang 32.000 Euro) pro halber Sprach-Fachberatung und Jahr. Damit können die Träger ihre Personal- und Sachkosten für die Fortsetzung der bestehenden Sprach-Kitas trotz hoher Inflation auch in Zukunft schultern.

  • Berlin

Berlin wird die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz nutzen, um die Sprach-Kitas in eigener Zuständigkeit weiterzuführen.

  • Brandenburg

Nach Verkündung seitens des Bundes zur Beendigung des Programmes hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Mitte Dezember 2022 die nahtlose 1:1-Fortsetzung als ein Landesprogramm aus eigenen Mitteln bis Ende 2024 beschlossen. Mit der Richtlinie werden weiterhin ab dem 1. Juli 2023 zusätzliche halbe Fachkraftstellen sowie zusätzliche halbe Fachberatungsstellen mit dem Schwerpunkt Sprache (jeweils mindestens 19,5 Wochenstunden) in Kindertagesstätten (ohne Schulkinder) mit einer Pauschale gefördert, um die alltagsintergierte sprachliche Bildung im Land Brandenburg frühzeitig zu unterstützen. 

  • Hamburg

In Hamburg wird das Programm vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 aus Landesmitteln fortgesetzt. Von 2024 an werden das Bundesprogramm Sprach-Kitas und das Landesprogramm Kita-Plus in ein gemeinsames Programm überführt.

  • Hessen

Hessen wird nach dem Ende des erfolgreichen Bundesprogramms Sprach-Kitas im Sommer 2023 die weitere Finanzierung der 580 Stellen in Kitas und der Fachberatungen übernehmen für die Jahre 2023 und 2024 übernehmen.

  • Mecklenburg-Vorpommern

Die 156 Sprachfachkräfte und 13 Fachberatungsstellen in den 141 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben trotz des Auslaufens der Bundesförderung ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Das Land übernimmt seit Juli die Finanzierung in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024.

  • Niedersachsen

Das Land Niedersachsen wird dafür Sorge tragen, dass die „Sprach-Kitas“ auch über Ende Juni 2023 hinaus weiterfinanziert und diese wichtige Säule der frühkindlichen Sprachförderung erhalten bleibt, wie die stellvertretende Ministerpräsidentin und Kultusministerin Julia Willie Hamburg mitteilt.

  • Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen steigt ab dem 1. Juli 2023 in die Förderung des wichtigen und vielfach gelobten Bundesprogramms der „Sprach-Kitas“ ein. Die in Kürze veröffentlichte Förderrichtlinie ermöglicht die Fortsetzung der Arbeit in mehr als 1.300 „Sprach-Kitas“. Hinzu kommen mehr als 90 Fachberatungsstellen, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützen.

  • Saarland

Im Saarland arbeiten derzeit 61 Kitas im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und 20 Einrichtungen im Landesprogramm „Sprachliche Bildung und Förderung“.  Mit den Mitteln des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes können die „Sprach-Kitas“ im Saarland weiter finanziert werden. In 2023 sind dafür rund 2,19 Millionen Euro vorgesehen, in 2024 rund 3,96 Millionen Euro.

  • Sachsen-Anhalt

Aus den Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes können nunmehr die 209 Sprach-Kitas in Sachsen-Anhalt mit 236 halben Fachkraftstellen sowie Fachberatungsträger mit 20 halben Fachberatungsstellen weiter gefördert werden. Bis Ende 2024 stehen insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Schleswig-Holstein

Die künftigen Sprach-Kitas in Schleswig-Holstein stehen fest: Das Sozialministerium hat an 230 Kindestageseinrichtungen im neuen Landesprogramm Sprach-Kitas die entsprechenden Anerkennungsbescheide verschickt. Das Programm startet am 1. Juli 2023 und knüpft damit nahtlos an das Programm des Bundes an, der überraschend den Ausstieg aus der Förderung erklärt hatte. Dabei werden 98,5 Prozent aller Sprach-Kitas aus dem Bundesprogramm, die auch einen Antrag für das Landesprogramm gestellt haben, weiterhin Teil der Sprach-Kita-Familie sein. Rund 85 Prozent aller anerkannten Sprach-Kitas im Landesprogramm sind Sprach-Kitas aus dem auslaufenden Bundesprogramm, 15 Prozent der anerkannten Sprach-Kitas kommen im Landesprogramm ganz neu hinzu. Die Anerkennung wurde für fünf Jahre ausgesprochen.

Alle Informationen und Formulare zum Landesprogramm Sprach-Kitas finden sich auf www.sprachbildung-sh.de.

  • Thüringen

Thüringen setzt das Programm Sprach-Kitas als Landesprogramm fort.  Aktuell umfasst es 211 Kitas mit 246 halben zusätzlichen Fachkraftstellen, zusätzlich werden 18 Fachberatungen finanziert, die die zusätzlichen Fachkräfte und Leitungen in den Kindertageseinrichtungen durch eine kontinuierliche Prozessbegleitung unterstützen.

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 23.03.2023; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 22.03.2023 und 07.07.2023; Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 30.06.2023; Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 18.06.2023; Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 10.01.2023; Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 17.11.2022; Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2023; Niedersächsisches Kultusministerium vom 14.11.2022; Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2023; Ministerium für Bildung und Kultur Saarland vom 27.06.2023; Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.06.2023; Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 14.06.2023, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 23.03.2023

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