Jugendsozialarbeit

Wie erreichen Jobcenter „entkoppelte“ junge Menschen?

Jobcenter sollen Hilfe und Förderung organisieren, die die hilfebedürftigen jungen Menschen annehmen und dabei unterstützen, ihren individuellen Weg in Ausbildung und Arbeit zu finden. Wie dies gelingen kann, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seinen aktuellen Empfehlungen erarbeitet.

22.12.2017

Seit 1. August 2016 haben Jobcenter die Aufgabe, junge Menschen zu erreichen, die hilfebedürftig sind, aber keine sozialstaatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür brauchen Jobcenter neue fachliche Konzepte und eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe vor Ort. Mit seinen Empfehlungen wirbt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür, die mit dem § 16 h SGB II geschaffene gesetzliche Möglichkeit als Impuls zu nutzen, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen zu verbessern.

Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe

„Unser gemeinsames Anliegen sollte sein, jede Chance zu ergreifen, um junge Menschen mit Hilfebedarf zu erreichen und fördern zu können, die sonst drohen verloren zu gehen“, sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein empfiehlt beispielsweise Leistungen wie niedrigschwellige Beratungs- und Coachingangebote, Kompetenzagenturen oder aufsuchende Jugendsozialarbeit gemeinsam zu planen und zu vereinbaren.

Weg in ein eigenständiges und erfülltes Leben

„Es ist ein Gewinn für die jungen Menschen, wenn sie von dem Hilfe- und Fördersystem erreicht werden und ein Gewinn für die Allgemeinheit, wenn diese den Weg in ein eigenständiges und sinnerfülltes Leben finden“, so Fuchs weiter.

Die ausführlichen Empfehlungen zur Umsetzung des §16h SGB II – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen stehen auf den Webseiten des Deutschen Vereins zur Verfügung. 

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.12.2017

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