Hilfen zur Erziehung

Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe aus der Sicht der Pflegefamilienverbände

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen zu Reformmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Auch das Dialogforum Pflegekinderhilfe, in dem auch der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vertreten ist, beschäftigt sich intensiv mit vielen Fragestellungen im Kontext von Pflegekindern und ihren Familien. In einem Positionspapier nennt der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilien die aus ihrer Sicht in dieser Legislaturperiode durchaus realisierbaren Reformen.

16.11.2016

Positionspapier des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vom 14.11.2016 im Wortlaut:

Die bundesweit sehr unterschiedliche Ausgestaltung von erzieherischen Hilfen ist seit langem bekannt. Insbesondere der Bereich der Vollzeitpflege ist davon stark betroffen. Das bezieht sich nicht nur auf die materielle Ausstattung der Hilfen, sondern auch auf die Qualität in der Vorbereitung und Begleitung der Pflegefamilien.

Das Dialogforum Pflegekinderhilfe, in dem auch der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vertreten ist, beschäftigte sich intensiv mit vielen Fragestellungen im Kontext von Pflegekindern und ihren Familien. An das BMFSFJ* gibt es aber noch andere Forderungen: "Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sollen keine Leistungserweiterung und keine damit verbundene Kostenerhöhung einhergehen." Aber Qualitätsentwicklung zum Null-Tarif kann nicht gelingen.

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen zu Reformmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Es zeichnet sich ab, dass die im Spätsommer diskutierten Arbeitsentwürfe eine umfassende Überarbeitung erfahren werden. Die Verbände der Adoptiv- und Pflegefamilien setzen sich für eine Weiterentwicklung der Qualität in der Pflegekinderhilfe ein. In dieser Legislaturperiode sehen wir durchaus realisierbare Reformen. Folgende Themen gehören u.E. dazu:

Ombudsstellen (§ 9a)

In mehreren Bundesländern wurden bereits Ombudsstellen in freier Trägerschaft eingerichtet, die Leistungsempfänger beraten und bei der Realisierung ihres Leistungsanspruches gegenüber der Jugendhilfe unterstützen. Eine Finanzierungsverpflichtung von Ombudsstellen in allen Bundesländern halten wir für erforderlich.

Beratungsanspruch junger Menschen

Wir unterstützen die Streichung der Bedingung in § 8 Absatz 3 ("wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist"). Es wird für Kinder und Jugendliche somit (auch wenn sie in Pflegefamilien oder Heimeinrichtungen leben) einfacher, Beratung unabhängig vom Sorgeberechtigten zu bekommen.

Unterkunft im Rahmen von Jugendsozialarbeit (§ 13 Absatz 3)

Die Unterbringung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform während der Ausbildungs- oder Schulzeit (nach § 13 Absatz 3 SGB VIII), kann eine erzieherische Hilfe in Vollzeitpflege nicht ablösen oder ersetzen. Im Rahmen von Hilfeplanung muss die Kombination von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und Unterbringung nach § 13 Absatz 3 erfolgen.
Nicht selten passiert es, dass Pflegekinder zur vorbereitenden Berufsbildung derartige Angebote als "Verselbstständigungsangebot" erhalten, ohne umfassend auf die Folgen (z.B. Beendigung der HzE nach § 33 SGB VIII) hingewiesen zu werden.

Hilfeplanung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Hilfeplanung, die sie selbst betrifft, halten wir für zwingend erforderlich. Diese hat in einer für das Kind angemessenen und wahrnehmbaren Form zu erfolgen.
Bei Hilfen außerhalb des Elternhauses halten wir es für zwingend erforderlich, dass schon ab dem ersten Hilfeplan eine Festlegung der Zielstellung – befristete Hilfe oder neuer Lebensort – erfolgt und dies auch über die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst wird. Wir schließen nicht aus, dass es im Verlauf von Hilfen auch Änderungen der Lebensperspektive geben kann. Dokumentarisch nachvollziehbar sind diese Änderungen aber nur, wenn die prognostische Dauer von Beginn an erfasst wird.
Im Rahmen der Hilfeplanung sind interdisziplinäre Expertisen einzubeziehen. Die schriftliche Dokumentation des Hilfeplangespräches und der Hilfeplan als Verwaltungsakt sind den Betroffenen, inklusive des "Leistungserbringers", nach einer verwaltungsüblichen Zeit (maximal 6 Wochen) zur Verfügung zu stellen. Im Hilfeplan ist der Zusammenhang von Hilfebedarf und Hilfeart erkennbar darzulegen.
Bei Vollzeitpflege sind im Hilfeplan Umfang und Unterstützung der Eltern sowie Umfang der Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern aufzunehmen.

Übergangsmanagement

Die verbindliche Durchführung eines Übergangsmanagements mit dem 17. Lebensjahr (vgl. § 36f Arbeitsfassung vom 23.08.2016) halten wir für unverzichtbar und weisen darauf hin, dass die Hilfe für junge Volljährige eine Regelleistung ist.

Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, örtliche Prüfung, Zusammenarbeit

Die im Arbeitsentwurf vom 23.08.2016 enthaltenen Formulierungen zu den §§ 37 und 37a unterstützen wir. Wir begrüßen das Recht auf Beratung für Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien leben.

Leistungen zum Unterhalt

Wenn Pflegeverhältnisse zuständigkeitshalber wechseln besteht regelmäßig die Gefahr, dass der Betrag für die Erziehungsleistung ohne Veränderungen im Bedarf an die niedrigeren Sätze vor Ort angepasst wird. Im bisherigen Arbeitsentwurf ist die Formulierung "…soll sich die Höhe des zu gewährenden Pauschalbetrages nach den Verhältnissen richten, die am Ort der Pflegestelle gelten" beibehalten worden. Zahlreiche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zeigen dieses Problem auf. Hier wünschen wir uns eine deutlichere Formulierung, die der Sicherung der Hilfekontinuität dient.

Leistungen für junge Volljährige (§ 41)

Junge Volljährige haben einen Anspruch auf Fortsetzung geeigneter und notwendiger Leistungen zur Persönlichkeitsentwicklung. Wir schließen uns diesbezüglich den Stellungnahmen des Care Leaver Netzwerkes sowie der <link https: www.jugendhilfeportal.de hze artikel agj-positioniert-sich-zur-weiterentwicklung-und-qualifizierung-der-pflegekinderhilfe-in-deutschland _blank external-link-new-window führt zum auf dem>AGJ vom 29.09.2016 an.

Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

Die Ergänzung im § 71 Absatz 5 ("... , insbesondere auch von selbstorganisierten Zusammenschlüssen von jungen Menschen und ihren Familien, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, oder von Pflegepersonen.") begrüßen wir.

Kinder- und Jugendhilfestatistik

Im Paragraf zur Kinder- und Jugendhilfestatistik vermissen wir folgende Erhebungsmerkmale:

  • Anzahl der Pflegefamilien
  • Unterscheidung bei vollstationären Leistungen und Vollzeitpflege nach der Zielstellung "neuer Lebensort", "befristete Hilfe" oder Bereitschaftspflege
  • Anzahl vorangegangener Inobhutnahmen pro Kind. (Bisher gibt es keine konkreten validierbaren Aussagen darüber. Oft sind allerdings sowohl Heimeinrichtungen als auch Pflegefamilien aufgefallen, dass sich Bereitschaftsunterbringungen für einzelne Kinder wiederholen.)
  • Anerkannte Schwerbehinderung (GdB) bei den Merkmalen der Kinder, für die Hilfe zur Erziehung geleistet wird. (Bisher werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik Merkmale erfasst, die Entwicklungs- und Teilhabechancen erschweren, zum Beispiel sozioökonomische Fakten wie soziale Transferleistungen, Migrationshintergrund, u.a. Das Vorliegen einer anerkannten Behinderung sehen wir als ein ebensolches Merkmal an.)

* In der Arbeitsfassung vom 23.08.2016 sind diese Forderungen deutlich erkennbar.

Positionspapier des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vom 14.11.2016 zum Download (PDF, )

Hintergrundinformation

Initiiert vom PFAD Bundesverband treffen sich seit Juni 2012 Vertreterinnen und Vertreter der vier bundesweit agierenden Organisationen

  • Agenda Pflegefamilien
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
  • Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und
  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

als Runder Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände. Dieses Gremium wird als gemeinsames Sprachrohr genutzt, um sich auf politischer und fachlicher Ebene mit der geballten Kraft der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände bundesweit für die Belange der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien einzusetzen.

Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Redaktion: Ulrike Schulz

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