Gesetzesentwurf

Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe

Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Ziel ist die Anpassung des AG KJHG, um das SGB VIII in Berlin zu optimieren. Kernpunkte sind die Weiterentwicklung von Kinderschutz, die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen, eine inklusivere Ausrichtung sowie die Förderung von Medienbildung und Extremismusprävention.

29.04.2026

Der Senat von Berlin hat am 31.03.2026 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe an den Rat der Bürgermeister zur Beteiligung übermittelt.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen am Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) vor, mit dem das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Berlin umgesetzt wird. Ziel ist eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen stehen:

  • die Weiterentwicklung von Kinderschutz und Delinquenzprävention,
  • die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen in stationären Einrichtungen,
  • die stärkere inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • sowie die Weiterentwicklung von Medienbildung und Extremismusprävention.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass alle Jugendämter verbindlich spezialisierte Kinderschutzteams vorzuhalten haben. Zudem werden Zielsetzung und Aufgaben der Extremismusprävention präzisiert und der Jugendmedienschutz innerhalb der Jugendarbeit weiterentwickelt.

Für junge Minderjährige in stationären Hilfen soll die Vollzeitpflege (Familienpflege) künftig als vorrangige Hilfeform gesetzlich hervorgehoben werden. Darüber hinaus wird ein Landesgremium zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen gesetzlich verankert.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 31.03.2026

Redaktion: Celine Richter