Kinderrechte ins Grundgesetz

Was hat dir als Kind gefehlt? – Uns fehlen Kinderrechte.

„Kinderrechte ins Grundgesetz!“ – eine Bundestagspetition. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat sie ins Leben gerufen. Mit analogen Unterschriftenlisten kann sie bis zum 13. Juli 2025 (Posteingang beim Bundestag) unterstützt werden, damit die Rechte der Kinder im Grundgesetz festgeschrieben werden.

20.06.2025

Wir fordern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz verankert werden. Damit meinen wir, dass sie dort festgeschrieben sind und nicht einfach geändert oder weggenommen werden können. Das bedeutet, dass alle sich daran zu halten haben. Kinder und Jugendliche müssen gefördert, geschützt und nach ihrer Meinung gefragt werden. So können wir dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen gesund, glücklich und sicher aufwachsen und ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten!

Kinder und Jugendliche haben besondere Bedürfnisse und Rechte, die zu schützen und zu fördern sind. Doch aktuell sind Kinderrechte im deutschen Grundgesetz nicht ausdrücklich verankert. Das bedeutet, dass ihr Schutz oft von der jeweiligen politischen Lage abhängt und sie in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht die Bedeutung erhalten, die sie verdienen.

Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird Deutschland ein starkes Zeichen setzen: Das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in allen gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Entscheidungen besonders berücksichtigt. Es ist garantiert, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und Diskriminierung besser geschützt werden und dass ihre Rechte nicht hinter wirtschaftlichen oder administrativen Interessen zurückstehen.

Ein solches Gesetz ist aber nicht nur ein rechtlicher Fortschritt, sondern auch eine notwendige Anpassung an internationale Standards. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1992 ratifiziert, doch ohne eine explizite Verankerung im Grundgesetz bleiben die Rechte der Kinder und Jugendlichen oft unzureichend durchsetzbar.

Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz stärkt außerdem die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Sie hätten ein größeres Recht auf Anhörung und Beteiligung an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen – sei es in der Schule, in der Familie oder in politischen Prozessen. Gerade in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche zunehmend für ihre Zukunft sowie für die Schulden der heutigen Zeit einstehen müssen, sollen ihre Stimmen auch rechtlich stärker geschützt werden.

Wir müssen als Gesellschaft Verantwortung übernehmen und den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht dem Zufall überlassen.

Deshalb fordern wir: Kinderrechte müssen ins Grundgesetz!

Wie kannst Du unterschreiben

Ob Du Kind, jugendlich oder erwachsen bist spielt keine Rolle, alle können unterschreiben.
Hauptsache Mensch 😊.

Zwei Wege um mitzumachen

1. Unterschriftenliste downloaden und per Post einsenden

  • Druck die Liste aus (PDF: 170 KB)
  • Trage deinen Namen und deine Anschrift ein
  • Unterschreibe selbst und frag auch in der Familie, im Freundeskreis, Kollegium, Schule, Kita oder Verein oder die*den Bäckereiverkäufer*in
  • Sende die Unterschriftenliste(n) per Post an

    Deutscher Bundestag 
    Petitionsausschuss 
    Platz der Republik 1 
    11011 Berlin

Danke, dass du Briefumschlag und Briefmarke für die Kinderrechte spendierst!

2. Komm zu einer unserer Aktionen und unterschreibe vor Ort.

Du möchtest direkt unterschreiben? Super! Dann besuch uns bei einer unserer Aktionen. Einen Überblick, was alles schon passiert ist, erhältst Du in unserem Padlet.

Wo und wann wir vor Ort sind, erfährst Du über unsere Social Media Kanäle.

Warum gibt es keine Online-Unterschrift?

Ursprünglich wollten wir als dritte Option die Online-Unterschriftsmöglichkeit des Deutschen Bundestages nutzen. Allerdings wurde diese Funktion des Petitionsausschusses, trotz fristgerechter Einreichung durch uns, nicht freigeschaltet. Die Begründung dafür lautet: Es gab etwas früher bereits eine andere Petition zum selben Thema. Das war zum Start unserer Kampagne allerdings nicht öffentlich einsehbar. Nun will der Petitionsausschuss die Petitionen gemeinsam behandeln. Das ist ärgerlich, da die andere Petition kaum beworben wurde und nur 187 Online-Unterstützer erreicht hatte.

Der Weg der Kinderrechte ins Grundgesetz hatte schon viele Hürden zu überwinden – zu viele. Aber soll es jetzt daran scheitern, dass es zwei Petitionen zum gleichen Thema gibt? Wir sagen nein, denn wir sagen: Ja zu „Kinderrechte ins Grundgesetz!“.

Jetzt erst recht:

Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen:

  • Sammelt so viele Unterschriften wie möglich auf den Listen.
  • Sendet die ausgefüllten Listen bis spätestens 13.7.2025 per Post an den Bundestag.

Bitte helft mit – beim Unterschreiben, Sammeln und Weiterschicken. Für die Kinderrechte!

Du möchtest noch mehr unterstützen?

Hier findest du unser Logo (zip: 508 KB), Social Media Vorlagen (zip: 576 KB) und Rahmen, den Petitionstext (PDF: 235 KB) sowie Unterschriftenlisten (PDF: 107 KB). Teile gerne alles in deinem Umfeld und auf all deinen Kanälen!

Du hast Fragen?

Melde dich bei unseren LAG Sprechenden:

Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte Brandenburg
Katrin Krumrey

E-Mail: Katrin.Krumrey@mbjs.brandenburg.de

Kinder- und Jugendbeauftragter Templin
Jakob Schnaack

E-Mail: schnaack@templin.de

©

Dieser Artikel wurde 27.05.2025 von https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: Zola Kappauf