Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Vorschläge zur Unterhaltsrechtsreform sind unausgewogen

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann. Die 31 Organisationen mahnen, dass das Unterhaltsrecht das kindliche Existenzminimum sichern und gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen muss.

05.01.2024

Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Mitgliedsorganisationen meinen:

„Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen“.

Seite 2 von 4 Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter. Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder. Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen:

„Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann. Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen.“

  • Die vollständige Positionierung (PDF Download, 107 KB) des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform

Quelle: Bündnis Sorgearbeit fair teilen vom 15.12.2023

Redaktion: David Bienias

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