Kinderrechte
Verhältnis Kind – Eltern – Staat: AGJ regt zur Diskussion und Reflexion an

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ greift in ihrem neuen Positionspapier „Staat wirkt an Erziehung mit – und wirkt auf Erziehung ein“ Gedanken zum Verhältnis Kind – Eltern – Staat auf. Die Forderung der Einführung eines Kindergrundrechts in die Verfassung wird bekräftigt. Es wird aber auch aufgezeigt, dass dieses Recht mit dem Anspruch von Eltern auf Unterstützung in der Wahrnehmung ihres Elternrechts verbunden ist. Fachpolitik wie Fachpraxis sollen zur Diskussion und Reflexion angeregt werden.
19.10.2018
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich dafür ein, Kinder und Eltern stets sowohl in ihren je eigenen Bedürfnissen und Interessen als auch in ihrer Bezogenheit aufeinander wahrzunehmen. Sie wendet sich gegen das in der Diskussion drohende Gegeneinander von Elternrecht und Kinderrechten.
Wünschenswert sind neue Impulse für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Eltern
Das Grundgesetz formuliert bislang von der Rechtsposition der Eltern her. Ihnen wird die primäre Verantwortung für die Sorge und Erziehung ihres Kindes zugeordnet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Kinder sind zwar stets Kinder ihrer Eltern, ihre Rechte sind jedoch nicht ausschließlich von diesen abzuleiten. Die von der Kinderrechtskonvention ge- und unterstützte Kinderrechte-Perspektive findet ihre Entsprechung zunehmend in der gesellschaftlichen Debatte, Kinder rechtlich als eigenständige Subjekte wahr und ernst zu nehmen. Daher unterstützt die AGJ die Einführung eines Kindergrundrechts und verspricht sich davon neue Impulse für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Eltern. Sie ist gleichzeitig der Auffassung, dass damit die bewährte Konstruktion der vorrangigen elterlichen Verantwortung und nachrangigen staatlichen Befugnissen nicht aufgekündigt werden darf. Für die AGJ ist neben einer Pointierung der Kinderrechte zentrales Anliegen, dass der Staat vorrangig verpflichtet bleibt, die Eltern zu unterstützen und ihnen Angebote zu machen, damit sie ihre Aufgaben als Eltern in ihrer Elternverantwortung eigenverantwortlich im Interesse ihres Kindes wahrnehmen können (Art. 18 Abs. 2 UN-KRK). Die AGJ steht zum systemischen Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht nur das Kind als Adressat, sondern stets auch sein Umfeld und damit insbesondere die Familie in den Blick nimmt. Kinder brauchen ihre Eltern und sind gleichzeitig als eigene Rechtsträger wahrzunehmen.
Die Frage nach dem Verhältnis Kind – Eltern – Staat
Jenseits der Debatte um die Einführung eines Kindergrundrechts ist der AGJ eine grundsätzliche Reflexion über das Verhältnis Kind – Eltern – Staat wichtig. Die Vorstellungen von Erziehung und die Orte, an denen sie stattfindet, haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Unterschiedliche Personen sind beteiligt – in der Familie, aber auch in Institutionen unter öffentlicher Verantwortung. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kind – Eltern – Staat stellt sich daher unvermindert.
Anhand des Bezugs auf aktuelle Fragen will die AGJ in ihrem Positionspapier „Staat wirkt an Erziehung mit – und wirkt auf Erziehung ein“ (PDF, 275 KB) Fachpolitik wie Fachpraxis zur Diskussion und Reflexion anregen. Es wird auf die zunehmende, zu achtende Selbstständigkeit von Kindern durch ihre Eltern hingewiesen und konkretisiert, wie der Staat selbst die zunehmende Selbstständigkeit unter anderem durch Altersgrenzen im Gesetz achtet. In den Handlungsfeldern Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung und Kinderschutz wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, mit denen die Praxis trotz des in der Theorie weitestgehend eindeutigen Verhältnisses Kind – Eltern – Staat konfrontiert ist. Auch weitere Erziehungspersonen sind zu berücksichtigen. Die AGJ bestärkt die Kinder- und Jugendhilfe ihren gesellschaftspolitischen Beitrag im Wertedialog mit den Eltern bei der Erziehung wahrzunehmen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
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