Förderung der Erziehung in der Familie
Unterhaltsvorschuss - Bayern holt sich das Geld von den Unterhaltsschuldern zurück
Bayerns Familienministerin Haderthauer lobt das "Erfolgsrezept", das zur hohen Rückholquote bei Unterhaltsvorschüssen führe. 2011 seien demnach mehr als 28 Millionen Euro von den Unterhaltsschuldnern wieder zurückgeholt worden - mehr als in anderen Bundesländern.
22.08.2012
"Alleinerziehende haben es nicht leicht. Sie müssen nicht nur Erziehung und Haushalt alleine stemmen, sondern auch die finanzielle Situation der Familie im Griff haben. Wenn dann die Unterhaltszahlung des anderen Elternteils ausbleibt, kann die Situation schnell brenzlig werden. Der Staat lässt Alleinerziehende hier nicht im Stich und leistet finanzielle Unterstützung. Allein 2011 wurden an über 46.200 Kinder in Bayern insgesamt 87,4 Millionen Euro Unterhaltsvorschussleistungen ausgezahlt", so heute Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer.
"Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden - nicht jedoch der Unterhaltsschuldner", stellte die Ministerin klar. "Der Freistaat hat deshalb 2011 von den Unterhaltsschuldnern mehr als 28 Millionen Euro wieder zurückgeholt, mehr als je zuvor. Damit haben wir in Bayern mit 32,2 Prozent die höchste Rückholquote aller Bundesländer, kein Vergleich zum Bundesschnitt, der bei mäßigen 20 Prozent liegt. Unser Erfolgsrezept liegt darin, dass wir die Spezialisten der bayerischen Finanzverwaltung mit einschalten. Von dem engagierten Rückgriff profitiert nicht nur der Steuerzahler, sondern auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt. Damit ist es für Alleinerziehende leichter, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen", erläuterte Haderthauer.
Der Freistaat trägt zwei Drittel und der Bund ein Drittel der Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In diesem Verhältnis teilen sich auch die Rückgriffseinnahmen auf. "Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern verzichtet Bayern auf eine finanzielle Beteilung der Kommunen an den Ausgaben für Unterhaltsvorschussleistungen", betonte die Ministerin abschließend
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.08.2012
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