Recht
Unterhaltsansprüche im Ausland: Bundesamt für Justiz baut Zusammenarbeit mit USA aus

Die effektive grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in den USA und weltweit war Thema eines internationalen Symposiums in New Orleans. Durch einen Beitritt der USA zum Haager Unterhaltsabkommen würde sich auch die Zusammenarbeit mit Deutschland vereinfachen.
15.08.2016
Vertreter des Bundesamts für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde in Auslandsunterhaltsangelegenheiten diskutierten auf einem U.S. Leadership Symposium in New Orleans mit US-Experten und internationalen Fachleuten die effektive grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in den USA und weltweit. Für die USA steht eine historische Neuerung bevor: Voraussichtlich noch in diesem Jahr werden sie das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 ratifizieren.
Haager Unterhaltsübereinkommen
Immer öfter müssen Unterhaltsansprüche auch grenzüberschreitend geltend gemacht werden. Seit dem Inkrafttreten der EG-Unterhaltsverordnung im Jahr 2011 wird dies innerhalb der Europäischen Union bereits erheblich erleichtert. Mit den USA konnte Deutschland dagegen bisher lediglich auf der Grundlage einer förmlich verbürgten Gegenseitigkeit zusammenarbeiten. Seit 2014 ist Deutschland Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007. Wenn nunmehr auch die USA diesem Übereinkommen beitreten, wird die Zusammenarbeit eine neue, sehr effektive Grundlage erhalten.
System der behördlichen Zusammenarbeit
Denn nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen wird – ebenso wie unter der EG-Unterhaltsverordnung – ein System der behördlichen Zusammenarbeit geschaffen, wonach in jedem Vertragsstaat eine Zentrale Behörde unterhaltsberechtigte wie auch -verpflichtete Personen bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen unterstützt. In Deutschland ist diese Aufgabe dem BfJ in Bonn übertragen. Alle Anträge auf grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in die USA werden zukünftig danach allein über das BfJ übermittelt werden.
Ansprüche im Ausland
Das BfJ hilft unterhaltsberechtigten Personen in Deutschland, ihre Ansprüche im Ausland geltend zu machen und durchzusetzen. Entsprechende Anträge sind bei den zuständigen Amtsgerichten einzureichen. Das BfJ übermittelt die Anträge an die ausländische Kontaktbehörde und fungiert auch im Folgenden als Mittler für die Unterhaltsberechtigten. Umgekehrt bearbeitet das BfJ entsprechende Gesuche ausländischer Zentraler Behörden. Hier nimmt es alle erforderlichen Schritte vor, um den Unterhaltsanspruch in Deutschland durchzusetzen, sei es durch gütliche Regelung oder durch gerichtliche Entscheidung und deren Vollstreckung.
Weitere Informationen und Hilfestellungen sind auf der Homepage des BfJ unter <link https: www.bundesjustizamt.de de presse archiv external-link-new-window des>www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt abrufbar. Dort findet sich ein umfangreiches Serviceangebot einschließlich Formularen, Broschüren und Merkblättern.
Quelle: Bundesamt für Justiz vom 12.08.2016
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