SGB VIII - Reform

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Im März 2026 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Referentenentwurf für die Reform des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Bis zum 16. April hatten Verbände Zeit zu dem Entwurf Stellung zu beziehen. Dieser Artikel enthält eine Übersicht über erstellte Stellungnahmen.

04.05.2026

Die Übersicht ist alphabetisch sortiert, enthält knappe, redaktionell erstellte Einblicke in die Stellungnahmen und wird laufend um weitere Stellungnahmen ergänzt.

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. 

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe unterstützt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einem inklusiven System im Rahmen des SGB VIII. Kritisch bewertet wird insbesondere die vorgesehene stärkere Gewichtung von Infrastrukturangeboten gegenüber individuellen Hilfen. Der Verband befürchtet, dass dadurch vor allem Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf nicht mehr angemessen versorgt würden und betont, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfen unbedingt erhalten bleiben müssten und Infrastrukturangebote lediglich ergänzend eingesetzt werden sollten. Zudem erkennt der AFET im Entwurf eine deutliche Orientierung an Kostendämpfung. Diese wird kritisch gesehen, da die finanziellen Auswirkungen der Reform nicht ausreichend transparent dargestellt seien.

Stellungnahme des AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

AIM Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik e.V.

Die AIM Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik begrüßt die Zielsetzung, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln und Leistungen für junge Menschen mit und ohne Einschränkungen systematisch zusammenzuführen. Zugleich weisen sie auf zentrale fachliche und strukturelle Risiken hin, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung individueller Rechtsansprüche und die Bedeutung passgenauer, individualpädagogischer Hilfen für junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen. Individualleistungen müssten uneingeschänkt bestehen bleiben, es dürfe keine Priorisierung von Regelangeboten geben. Außerdem müsse die fachliche, intensive Beziehungsarbeit als Wirkfaktor anerkannt werden.

Stellungnahme der AIM Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik e.V.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

Die AGJ begrüßt die Zuständigkeitszusammenlegung der Eingliederungshilfe unter das Dach des SGB VIII, das reduziere Schnittstellen und Zuständigkeitsstreitigkeiten. Übergänge ins SGB IX bedürfen jedoch einer stabilen Regelung. Die Verstetigung von Verfahrenslots*innen und die Bedarfsfeststellung bei Leistungen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderung durch vorhandene Gutachten und ärztliche Stellungnahmen wird positiv bewertet. Die geplanten niedrigschwelligen Regelstrukturen werden zwar grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen, die AGJ warnt jedoch davor diese als bloßes Instrument zur Kostendämpfung gegen individuelle Rechtsansprüche auszuspielen. Ebenfalls kritisiert wird die geplante Wirkungskontrolle, die einer bedarfs- und beziehungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe nicht gerecht werde. Kritik erfährt auch die geplante Residenzpflicht für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete sowie die Neuregelung der medizinischen Altersfeststellung. 

Die Reform dürfe nicht unter dem Primat der Kosteneinsparung erfolgen, sondern bedürfe einer realistischen Einschätzung der Bedarfe und damit einhergehend auch einer Stärkung der Jugendhilfplanung. 

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (PDF: 326 KB)

Bundesarbeitsgemeinschaft ASD e.V.

„Die BAG ASD teilt den Anspruch, Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu denken und Teilhabe sowie Chancengleichheit stärker zu verankern. Auch die Stärkung der Regelinfrastruktur wird grundsätzlich begrüßt. Kritisch bewertet wird aber, dass der Entwurf eine Fülle neuer Aufgaben für die Jugendämter schafft, ohne verbindliche Personal- und Finanzzusagen zu machen. (…)

Konkret greift die Stellungnahme drei Themenfelder auf: Bei der inklusiven Lösung sieht die BAG ASD erhebliche Risiken durch die geplante Länderöffnungsklausel, die zu Doppelstrukturen und regional ungleicher Versorgung führen kann. Bei der Personalbemessung kritisiert sie den Wechsel zu einer funktionsorientierten Logik in § 79 SGB VIII ohne bundesweite Mindeststandards für Einarbeitung und Supervision. Und beim Kinderschutz warnt sie davor, dass weitere gesetzliche Reglementierungen rund um § 8a SGB VIII das fachliche Handeln eher einschränken als verbessern.“

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD (PDF: 1,33 MB)

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

Die BAGFW kritisiert das Duktus der Kostenersparnis, der dem Referentenentwurf zugrunde liegt. Kinder- und Jugendhilfe sei kein staatlichen Wohlwollen, sondern kinderrechtlicher und grundgesetzlicher Auftrag. Statt zusätzliche Ressourcen einzusetzen, die für Inklusion notwenig seien, würde gespart. Ein Vorrang „infrastruktureller Angebote“ vor Individualleistungen höhle Ansprüche aus und führe eine Beweislastumkehr herbei. Es werde dadurch außerdem ein Qualitätsverlust von inklusiver Bildung und Teilhabe befürchtet. Die Länderöffnungsklausel könne zu einem „Flickenteppich“ Regelungen und einem Verlust an Transparenz führen. Freie Träger würden ohne ausreichende Regelungen zu Vergütung und Tarifbindung schlechtergestellt.

Die BAGFW lehnt die Kindergeld-Anrechnung sowie die Kostenheranziehung ab. Außerdem kritisiert sie die „zwei-Klassen-Jugendhilfe“, die die durch die geplante Schlechterstellung von jungen Geflüchteten etabliert werden solle.  

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (PDF: 383 KB)

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS)

In ihrer Bewertung des Referentenentwurfs verbindet die BAG KJS grundsätzliche Zustimmung zur inklusiven Ausrichtung mit massiver Kritik an der finanziellen Rahmung und der Befürchtung eines schleichenden Abbaus individueller Rechtsansprüche. Es wird positiv gesehen, dass die Jugendsozialarbeit als infrastrukturelles Angebot gestärkt und ihre Bedeutung für den Übergang zwischen Schule und Beruf anerkannt werden. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Sorge, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe unter einen „Infrastrukturvorbehalt“ gestellt werde. 

Die geplante Überprüfung der Träger auf Verfassungstreue wird kritisch gesehen, da sie ein generelles Misstrauen gegenüber etablierten freien Trägern suggeriere. Notwendig seien hier klare, transparente Kriterien statt pauschaler Prüfoptionen.

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (PDF: 222 KB)

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz brauche eine verlässliche Finanzierung, da es sich dabei um eine Soll-Regelung handle, fodert die BAJ. Der Paragraf profitiere von der Offenheit bezüglich der Ausgestaltung. Weitere Konzepte zum Jugenschutz für Jugendliche mit Behinderung seien notwendig. Die BAJ begrüßt die Streichung des „Elternprivilegs“ beim Alkoholkonsum. 

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (PDF: 162 KB)

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter &
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS)

Die BAGs warnen vor den Hürden der Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe. Die prognostizierten Einsparungen seien „nicht hinreichend belastbar“, es verbleibe ein erhebliches finanzielles Risiko bei Ländern und Kommunen. Die Nutzung von Poolmodellen wird als wirtschaftlicher und inklusiver Weg begrüßt, jedoch gebe es Klärungsbedarf bspw. bei Begriffsdefinitionen. Auch der Infrastrukturvorrang wird positiv gesehen, befürfe jedoch eines bedarfsgerechten Ausbaus der Angebote. Die Länderöffnungsklausel ermögliche es spezifische Behördenstrukturen beizubehalten, die Arbeitsgemeinschaften plädieren jedoch für einen einheitlichen Rechtsweg. Die Neuregelungen für Hilfe- und Leistungsplanungen werden als gelungen bewertet. Kritisiert werden hingegen die Regelungen für junge Geflüchtete. Eine Residenzpflicht erschwere die bedarfsgerechte Unterbringung und Bußgelder könnten in der Regel nicht beglichen werden. 

gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (PDF 248 KB)

Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT)

Die BAG ÖRT begrüßt die geplante Gesamtverantwortung, kritisiert jedoch die Vorrangregelung der Jugendsozialarbeit u.a. auch wegen fehlender Infrastruktur in Kommunen. Inklusion dürfe nicht unter Kostendruck gedacht werden und es brauche verbindliche und bundesweite Qualitätsstandards. Eine ausreichende Finanzierung für die Integration der Eingliederungshilfe sowie die daraus folgenden Mehrkosten sei unerlässlich. 

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (PDF: 156 KB)

Bundesfachverbände für Erziehungshilfen (AFET, BVkE, erev, IGFH)

Die Fachverbände kritisieren, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe von einem bedarfsorientierten zu einem angebotsgesteuerten System entwickle. Die Verbände lehnen die Annahme ab, dass pauschale Angebote individuelle Hilfen zur Erziehung (HzE) gleichwertig ersetzen können. Die individuelle Hilfeplanung drohe von einem zentralen fachlichen Steuerungsinstrument zu einem nachgelagerten Verfahren degradiert zu werden. Die Integration wird positiv gesehen, jedoch wird die Übernahme des Wesentlichkeitskriteriums aus dem SGB IX scharf kritisiert, da dies den leistungsberechtigten Personenkreis einschränken könne. Das Aufgeben der Schiedsstellenfähigkeit für ambulante Eingliederungshilfe und die fehlende Anerkennung tariflicher Vergütung schwächen die Position der freien Träger. Die Regelungen zu jungen Geflüchteten werden überwiegend kritisch, teils als „Systembruch" gewertet.

gemeinsame Stellungnahme der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen (PDF: 145 KB)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF), 
Terre des Hommes Deutschland e.V. &  
Save the Children Deutschland e.V.

Der Referentenentwurf enthalte laut den Organisationen Verbesserungen, diese „warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Ihre Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige. (…) Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Intention, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.“ 

In ihrer Stellungnahme geben die drei Organisationen fünf Empfehlungen für eine Nachbesserung des Referentenentwurf. 

gemeinsame Stellungnahme des Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V.

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.

Das Bundesforum begrüßt die geplante Änderung zur örtlichen Zuständigkeit. Die neue Öffnungsklausel ermögliche es dem bisherigen Jugendamt, unter Berücksichtigung der Interessen des jungen Menschen Vormund zu bleiben. Das Bundesforum schlägt auch eine Öffnungsklausel für die Beratung durch Jugendämter vor. Eine Automatisierung des Prüfverfahrens zur Zuständigkeit eines Jugendamts könnte Entlasten, könnte jedoch auch das individuelle Kindeswohl aus dem Blick verlieren. Das Bundesforum unterstützt, dass Pflegepersonen bei Konflikten mit Sorgeberechtigten das Jugendamt hinzuziehen können. Es regt an, diese Befugnisse auch auf Kinder unter Vormundschaft auszuweiten.

Stellungnahme des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft (PDF: 624 KB)

Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI)

Das BUNDI hat den Referentenentwurf aus der Perspektive „junger Menschen als Expert*innen in eigener Sache“ bewertet. Das Netzwerk begrüßt die Streichung des Begriffs „Heim“ sowie die Gesamtzuständigkeit und sieht im Gesetzesentwurf eine Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen bei der Hilfeplanung. Die verbindliche Informationspflicht bei Unterbringungen in Pflegeverhältnissen als Beitrag zu einem besseren Kinderschutz gewertet und ein begrüßendwerter Fokus des Wunsch- und Wahlrechtes auf Zumutbarkeit statt Kosten gesehen. Kritik erfährt der Infrastrukturvorbehalt sowie die geplanten Fristverlängerungen und die Residenzpflicht für junge Geflüchtete. Das BUNDI fordert adäquate Ausbildungen und regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte in Betreuten Wohnformen. 

Stellungnahme des Bundesnetzwerks der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (PDF: 88,6 KB) 

Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO)

Das BNO begrüßt die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, kritisiert jedoch den Fokus auf Konsteneinsparung und Entlastung der Verwaltung. Außerdem „würde durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel ein Unterlaufen der tatsächlichen Zusammenführung von Jugend- und Eingliederungshilfe für junge Menschen – das zentrale Anliegen der aktuellen Reform – praktisch ermöglicht.“ Das BNO sieht außerdem individuelle Rechtsansprüche geschwächt und warnt vor einem Paradigmenwechsel in der Sozialen Arbeit. Der Entwurf verschiebe den Auftrag von Fachkräften weg von einer beziehungsorientierten Praxis hin zu einer stärker standardisierten und priorisierenden Verwaltungspraxis.

Stellungnahme des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE)

„Der BVkE sieht im Referentenentwurf einen tiefgreifenden Systemwechsel. Die stärkere Orientierung an strukturellen und fiskalischen Steuerungslogiken birgt Risiken für die individuelle Bedarfsdeckung und die Qualität der Hilfen. Der Verband fordert daher umfassende Nachbesserungen, um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig konsequent am Bedarf junger Menschen ausgerichtet bleibt und ihre Rechte wirksam umgesetzt werden.“

So fordert der BVkE ein umfangreicheres Inklusionsverständnis und die Einführung geschlechtsneutraler Formulierungen. Vorrangregelungen bewertet der Verband kritisch, ebenso die geplanten, potentiell einschränkenden Regelungen für junge Volljährige sowie die Änderungen für junge Geflüchtete, die dem Kindeswohl entgegen stünden. Die Wirksamkeitsmessung, die Länderöffnungsklausel und die faktische Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts stoßen beim BVkE ebenfalls auf Kritik. Die Hervorhebung der Jugendsozialarbeit und die Gesamtzuständigkeit werden grundsätzlich – jedoch nicht uneingeschränkt – begrüßt.

Stellungnahme des Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. bewertet „die geplante Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die vorgesehene Kostenfreiheit für ambulante Leistungen“ positiv. Es müsse gesetzlich klar geregelt sein, „dass individuelle Unterstützungsbedarfe weiterhin verbindlich geprüft und gedeckt werden. Maßstab der Reform müsse die tatsächliche Teilhabe junger Menschen und eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung sein.“ Das angestrebte „Pooling“ von Assistenzleistungen könne neben der Gefahr, dass Individualleistungen abgelehnt werden könnten, die Chance von verlässlichen Strukturen und weniger Stigmatisierung bieten. Die Kostenheranziehung der Eltern volljähriger Kinder wird von der Lebenshilfe abgelehnt, ebenso wie die Sanktionierung von jungen Geflüchteten. 

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (PDF: 547,64 KB) 

Careleaver e.V.

Der Careleaver e.V. begrüßt das Vorhaben einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, kritisiert jedoch die Vorrangregelung von Regelangeboten vor Individualleistungen. 

Der Verein fordert die Einführung eines Rechtsstatus' Leaving Care, um bürokratische Hürden im Übergang ins Erwachsenenleben abzubauen. Außerdem fordert er die Sicherung von Kontinuität für junge Volljährige durch einen offenen, aber klaren Leistungskatalog, in dem die Nachbetreuung sowie Coming-back-Optionen enthalten sein sollen. Es bedürfe außerdem eines Beschwerdemanagements, um die Rechte junger Menschen zu stärken sowie die einheitliche Zuordung zur Sozialgerichtsbarkeit. Der Careleaver e.V. schlägt u.a. vor, die Begriffe „Kinder- und Jugendliche“ im Abschnitt zu den Leistungen der Eingliederungshilfe mit „junge Menschen“ zu ersetzen und macht in seiner Stellungnahme konkrete Formulierungswünsche zu einzelnen Regelungen. 

Stellungnahme des Careleaver e.V. (PDF: 240 KB)

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) 

Der DKSB kritisiert den Reformentwurf als primäres Kosteneinsparungsinstrument, das die Belange des Kinderschutzes gefährde. Die Vorrangregelung präventiver vor individuellen Hilfen schränke die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. Der DKSB sieht außerdem eine Benachteiligung freier Träger und sieht im Wirtschaftlichkeitsparadigma eine Gefahr für die Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausgestaltung des Begleiteten Umgangs komme im Entwurf zu kurz und die vorgesehenen Änderungen für junge Geflüchtete widersprächen dem Kinderschutz. Die Länderöffnungsklausel führe dazu, dass es vom Wohnort abhängig sein werde, ob junge Menschen „die Vorteile einer inklusiven Jugendhilfe erhalten oder nicht.“

Begrüßt wird vom Kinderschutzsbund u.a. die Ergänzung, das Betriebserlaubnisse nur erteilt würden, wenn die Einrichtung den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist. Darin sieht der DKSB eine gelungene Maßnahme gegen demokratiefeindliche Strömungen. 

Stellungnahme des Kinderschutzbund Bundesverbands e.V. (PDF: 3,37 MB)

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP),
Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG KJPP) &
Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP)

Die Fachverbände (DGKJP, BAG KJPP und BKJPP) begrüßen die Zusammenführung der Hilfen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich, kritisieren aber die unbefristete Länderöffnungsklausel. Diese drohe eine des Systems dauerhaft festzuschreiben.Die Verbände mahnen zudem an, dass die Bedarfsermittlung zwingend auf Basis anerkannter medizinischer Klassifikationssysteme (ICD) erfolgen sollte und Diagnosestellung sowie Leistungserbringung strikt getrennt sein sollten, um wirtschaftliche Interessenkonflikte auszuschließen. Die Regelungen zu Auslandsmaßnahmen werden als diskriminierend und potenziell verfassungswidrig abgelehnt, da u.a. keine Aussagen zu therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten getroffen würden. 

Da die Reform enorme Anforderungen an die Fachkräfte stelle, fordern sie eine bundesweite interdisziplinäre Qualifizierungsoffensive sowie wissenschaftliche Begleitforschung.

gemeinsame Stellungnahme der DGKJP, BAG KJPP & BKJPP (PDF: 147 KB)

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF) & 
Bundesarbeitsgemeinschaft ASD e.V. (BAG ASD)

DGSF und BAG ASD loben das inklusive Ziel des Referentenentwurfs, warnen jedoch vor einem Paradigmenwechsel, der die Jugendhilfe von einer individuellen Bedarfsorientierung hin zu einer rein fiskalisch gesteuerten Infrastrukturlogik verschieben könnte. U.a. die Länderöffnung wird kritisiert sowie der Infrastrukturvorbehalt, der auf einer fachlichen Fehldeutung beruhe, dass Regelangebote mit individuellen Hilfen gleichzusetzen sein könnten. Beim Pooling bestehe die Gefahr ausgedünnter Unterstützung. Auch die Hilfeplankonferenzen sollten durch Soll-Vorschriften nicht geschwächt werden. Residenzpflicht und regelhafte medizinische Altersfeststellungen für junge Geflüchtete lehnen die Verbände ab. Sie sehen in dem Referentenentwurf außerdem eine Schwächung der freien Träger. 

gemeinsame Stellungnahme der DGSF & BAG ASD (PDF: 278 KB)

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)

Die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) begrüßt zwar die Absicht, Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen, übt jedoch massiv Kritik an der konkreten Umsetzung. Der DBSH warnt eindringlich davor, dass die Reform ohne eine erhebliche Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen scheitern wird. Neue Rechte ohne entsprechende Ausstattung würden lediglich den Druck auf Fachkräfte erhöhen, zu mehr Bürokratie führen und die Zeit für die direkte Arbeit mit Familien reduzieren. Der Verband fordert daher gesetzlich verankerte Personalschlüssel. Wirtschaftlichkeit dürfe außerdem nicht die Trägervielfalt einschränken.

Die Priorisierung „infrastruktureller Angebote“ gegenüber individuellen Hilfen resultiere aus Einsparungswillen und schwäche die Prävention, so der DBSH. Ebenfalls kritisiert wird die geplante Wirkungsmessung die der Beziehungsorientierung nicht gerecht werde. Für Careleaver*innen fehle die Nachsorge außerdem lehnt der DBSH Sanktionen für junge Geflüchtete ab. 

In seiner Stellungnahme listet der DBSH 17 Forderungen und Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung des Referentenentwurfs. 

Stellungnahme des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (PDF: 333 KB) 

Deutscher Bundesjugendring (DBJR)

Der DBJR begrüßt die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, warnt jedoch davor „Reformen vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduktion voranzutreiben. (…) Kritisch sieht der DBJR insbesondere, dass einzelne Regelungen dem formulierten Ziel von mehr Teilhabe und Chancengleichheit widersprechen, indem sie Einsparlogiken in den Vordergrund stellen. Stattdessen fordert er, in den strukturellen Ausbau einer bedarfsgerechten und präventiven Kinder- und Jugendhilfe zu investieren, um langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden“. 

Der DBJR sieht in dem Referentenentwurf Chancen zur Minderung des Verwaltungsaufwands, kritisiert jedoch die Vorrangstellung von Regelangeboten vor Individualleistungen und sieht darin auch die intendierte Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts konterkariert. Es fehle außerdem an Regelungen zu außerschulischer Bildung und Freizeitgestaltung für junge Menschen mit Behinderungen. Die Regelungen zu jungen Geflüchteten seien teilweise diskriminierend. Maßnahmen, wie die Altersfeststellung sollten am Kinderschutz orientiert sein, statt an Verwaltungsbedarfen. 

Weiterhin kritisiert der DBJR die Festlegung der Kinder- und Jugendhilfestatistik als Datengrundlage für eine Gesetzesevaluation.

Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendrings

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hebt insbesondere Verbesserungen etwa beim Kinderschutz, Jugendschutz und Bürokratieabbau positiv hervor und begrüßt ebenso die Vereinfachung von Verfahren, etwa bei der Kostenheranziehung und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit. Zugleich betont der Verein, dass der Erfolg der Reform von klaren Regelungen, praktischer Umsetzbarkeit und gesicherter Finanzierung abhänge. Kritisch wird insbesondere gesehen, dass Finanzierungsfragen ungeklärt blieben und mögliche Mehrbelastungen für Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Ebenso bestünden weiterhin Lücken im Vertragsrecht. Insgesamt erkenne der Deutsche Verein zwar Fortschritte, sehe jedoch weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf. 

Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (PDF: 291 KB)

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

Das DIJuF begrüßt die geplante Zusammenführung von EGH-Leistungen und HzE und regt an, die Einbeziehung junger Menschen in den Kreis der Anspruchsberechtigten von HzE zu prüfen – was gerade nicht im Widerspruch zum Elternrecht stehen müsste. In Bezug auf EGH sei der Begriff der Wesentlichkeit aus der Begründung zu streichen und von der Normierung von Ermessensleistungen abzusehen, weil dies im Widerspruch zu dem präventiven Charakter der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe stünde.

Das Ziel, intensive Einzelhilfen durch gute Infrastrukturangebote „entbehrlich“ zu machen, wird begrüßt, der vorgeschlagene Ansatz einer Vorrang-Regelung jedoch für rechtssystematisch fraglich gehalten. Auch bei vorhandenen Angeboten infrastruktureller Bildungsassistenz bestünde eine Pflicht zur Einleitung eines Hilfe- und Leistungsplanverfahrens, wenn eine Familie weitergehende Bedarfe vorträgt. Angesichts der vorrangigen Verantwortung des Schulsystems, erschlösse sich nicht, warum nur dessen Beteiligung an den Kosten von infrastruktureller Bildungsassistenz vorgesehen sei. Die Fristen im Verteilverfahren für UMA seien 2015 mit Blick auf das kindliche Zeitempfinden mit guten Gründen kurz angesetzt worden. Die geplante Wohnsitznahmeverpflichtung für UMA nebst Bußgeldsanktionierung lehnt das DIJuF ab.

Zur Finanzierung der Vorhaben sollte eine Finanzhilfe des Bundes zum Aufbau des Angebots von infrastrukturellen Bildungsassistenzen nach Art. 104c GG zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur geprüft werden. 

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (PDF: 696 KB)

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)

Für die Jugendhilfe im Strafverfahren ist laut DVJJ „die stärkere Betonung von Infrastruktur- und Regelangeboten statt einzelfallbezogener Leistungen, von erheblicher konkreter Relevanz. Straffällig gewordene junge Menschen, die nicht nur temporär mit Bagatellen auffallen, haben oftmals hohe, individuelle und langfristige Unterstützungsbedarfe. So zutreffend es ist, dass eine starke Infrastruktur für die Förderung junger Menschen auch im Sinne einer Sozialraumorientierung von herausragender Bedeutung ist, darf nicht verkannt werden, dass herausfordernde Lebenslagen in Infrastrukturangeboten oftmals nicht sinnvoll adressiert werden können.(…) Ein Inkrafttreten des Entwurfs würde eine sehr grundlegende Neustrukturierung der Jugendhilfe zur Folge haben, die in der aktuellen finanziellen und personellen Lage der Kommunen das erhebliche Risiko birgt, ein – langfristig teures – Sparmodell auf Kosten besonders belasteter Zielgruppen zu werden.“

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (PDF: 259 KB) 

Intensivpflegeverband Deutschland e.V.

Der Verband bewertet die Regelungen des Referentenentwurfs als „weder fachlich tragfähig noch in der Praxis umsetzbar.“ Besondere Kritik erfahren „die vorgesehene Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnsumme, die gleichzeitige Streichung der Refinanzierung tariflicher Vergütungen sowie den daraus resultierenden Systembruch zwischen SGB V und SGB XI.“ Aus Sich des Verbandes werden dadurch „die wirtschaftliche Existenz vieler Intensivpflegedienste und damit die Versorgung schwerstpflegebedürftiger Kinder und Erwachsener“ gefährdert.

Stellungnahme des Intensivpflegeverband Deutschland

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen bewertet den Gesetzentwurf als widersprüchlichen Reformschritt. Einerseits würden wichtige Fortschritte anerkannt, insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Inklusion, die Zusammenführung von Zuständigkeiten sowie der Ausbau von Unterstützungsangeboten. Andererseits kritisiert die IGfH, dass diese Ansätze in ein stark verwaltungs- und kostenorientiertes Steuerungsmodell eingebettet seien, welches den individuellen Rechtsansprüchen und der bedarfsorientierten Unterstützung teilweise entgegenstehe.

Besonders problematisch seien die Änderungen im Bereich junger Geflüchteter: die geplanten Verschärfungen würden den Fokus auf migrationspolitische Kontrolle verlagern wodurch längere Unsicherheiten, Benachteiligungen sowie schlechtere Teilhabechancen im Vergleich zu anderen jungen Menschen drohten.

Stellungnahme der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (PDF: 301 KB) 

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Der IB begrüßt zwar die Zusammenführung von Erziehungs- und Eingliederungshilfe unter einem „gemeinsamen Dach“, warnt jedoch eindringlich vor massiven Schwächen in der praktischen Umsetzung und einer drohenden Aushöhlung individueller Rechtsansprüche. der IB sieht trotz Reform weiterhin eine Versäulung und fordert eine Definition des Inklusionsbegriffs. Die Kann-Regelung von Hilfeplankonferenzen wird kritisiert, ebenso die Wohnsitzpflicht und Verfahren zur Altersbestimmung für UMA. Der IB sieht eine Benahteiligung ambulanter Dienste und warnt vor der Wirksamkeitsorientierung.

Stellungnahme des Internationalen Bunds (PDF: 144 KB)

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv)

Der Verband kritisiert eine fehlende Verbindung des Reformvorschlags mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz. Die Qualität des Kinderbetreuungsangebots müsse deutlich verbessert werden, um den Anforderungen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie den im Entwurf enthaltetenen Anforderungen an die Infrastrukturangebote gerecht werden zu können. Der Verband fordert eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, wenn ambulante erzieherische Hilfen bzw. Eingliederungshilfen vermieden werden sollen. Zudem sei Kita kein Ersatz für erzieherische Einzelfallhilfe. Eine Einführung neuer Begriffe, wie „Anleitung und Begleitung“ als Leistungsbeschreibung wird abgelehnt. Der Verband warnt vor einem Nebeneinander von Regel- und Sonderkitas. 

Stellungnahme des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes (PDF: 295 KB)

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Der Verband unterstützt das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten. PFAD kritisiert die Vorgabe einer kostenneutralen Umsetzung scharf. Angesichts des massiven Fachkräftemangels und des Qualifizierungsbedarfs sei das Versprechen, ohne Mehrkosten gleichbleibende Leistungen zu ermöglichen, ein „vollkommen falsches Signal“. Der Verband sieht die Gefahr, dass individuelle Ansprüche auf Hilfe zur Erziehung (HzE) und Hilfe für junge Volljährige ausgehöhlt werden. PFAD bedauert, dass der Anspruch auf HzE weiterhin ausschließlich bei den Personensorgeberechtigten verbleibt. Die rechtliche Verankerung von Hilfe- und Leistungsplankonferenzen werden begrüßt, ebenso die neue Verpflichtung, das örtlich zuständige Jugendamt bei der Belegung einer Pflegefamilie in dessen Bereich zu informieren. Die Klarstellung, dass begleiteter Umgang an einem für das Kindeswohl geeigneten Ort stattfinden muss, wird als Stärkung der Rechte von Pflegekindern gewertet.

Stellungnahme des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PDF: 1,19 MB)

Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung – jumemb, Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V. & 
Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.– ISL

Die Verbände begrüßen die ursprüngliche Absicht einer Gesamtverantwortung, lehnen den Referentenentwurf gänzlich ab, weil sie darin „einen massiven Angriff auf das Recht auf Bildung, auf gleichberechtige, selbstbestimmte Teilhabe und auf personenzentrierte Unterstützung“ sehen. Zentrale Kritik ist die Vorrangstellung infrastruktureller Angebote, da diese häufig nicht barrierefrei seien sowie der Duktus des Sparzwangs. Außerdem führe die Werkstatt für behinderte Menschen als erste Fördermöglichkeit zu Exklusion. Gefordert wird eine Schnittstelle zum SGB IX, die einheitliche Sozialgerichtsbarkeit, unabhängigere Verfahrenslots*innen sowie vollumfängliche Kostenfreiheit für Familien. 

gemeinsame Stellungnahme bbe und der ISL (PDF: 249 KB)

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Die ver.di erklärt, der Gesetzentwurf verfehle sein ursprüngliches Ziel, ein inklusives Leistungssystem im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Statt einer einheitlichen, bedarfsgerechten Unterstützung bleibe es faktisch bei getrennten Strukturen innerhalb des SGB VIII, was die Komplexität erhöhe und die Inklusion schwäche. Insgesamt dominierten aus ihrer Sicht finanzielle Steuerungsinteressen, wodurch Ansprüche von Leistungsberechtigten eingeschränkt würden.

Zugleich betont die Gewerkschaft, der Entwurf verschärfe die ohnehin angespannte Situation in der Praxis: Für die Beschäftigten entstünden mehr Bürokratie, Koordinationsaufwand und fachliche Anforderungen, ohne bestehende strukturelle Probleme wie Fachkräftemangel zu lösen. Die Reform greife tief in die Arbeitsprozesse ein und führe zu einer stärkeren Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe an Verwaltungs- und Finanzlogiken statt an den Bedarfen der Adressat*innen.

Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di 

VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Der VPK begrüßt die Zusammenführung der Eingliederungshilfe im SGB VIII, kritisiert am Referentenentwurf jedoch, dass dieser grundsätzlich falsche Schwerpunkte setze und als Instrument zur Kostensenkung genutzt zu werde – zu Lasten junger Menschen. Durch den Vorrang “infrastruktureller Angebote” sei eine bedarfsgerechte Unterstützung deutlich eingeschränkt und nur noch die Ausnahme. Das Wunsch- und Wahlrecht werde durch das Vorrangangebot vorhandener Leistungserbringer deutlich eingeschränkt. Die Beteiligung junger Menschen werde reduziert, da “Hilfe- und Leistungsplankonferenzen” nicht mehr verpflichtend sein sollen. Außerdem sieht der VPK die Trägerpluralität unter Druck, da infrastrukturelle Angebote begünstigt würden. Es fehlten außerdem Regelungen zum Leistungserbringungsrecht. Es bleibe unklar, nach welchen Kriterien Träger ausgewählt werden und wie sie sich die Träger wehren können, die übergangen werden. 

Stellungnahme des VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Redaktion: Zola Kappauf