Hilfen zur Erziehung

Stellungnahme: Schwere Vorwürfe gegen Jugendhilfeeinrichtung in Rumänien

In diesen Tagen sind in der deutschen Presse vermehrt Meldungen über mutmaßliche schwere Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in einem deutschen Kinderheim in Rumänien zu lesen. Mit seiner Stellungnahme möchte der Bundesverband Individual-und Erlebnispädagogik Mißverständnissen, die durch die Berichterstattung entstehen vorbeugen und zum Verstehen beitragen.

02.09.2019

Im Bundesverband Individual-und Erlebnispädagogik sind u.A. Anbieter von Hilfen zur Erziehung organisiert, die individuelle und für jeden einzelnen jungen Menschen entwickelte Maßnahmen konzipieren und unter Beachtung fachlich begründeter Qualitätsgrundsätze durchführen. Diese Hilfen können auch im Ausland durchgeführt werden.

Der Bundesverband steht in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie allen weiteren beteiligten Bundesbehörden und -Ministerien.

Meldungen über mutmaßliche Misshandlungen in Rumänien

In diesen Tagen sind in der deutschen Presse vermehrt Meldungen über mutmaßliche schwere Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in einem deutschen Kinderheim in Rumänien zu lesen.

Sofern sich diese Vorfälle, die sich zwischen 2014 und 2019 ereignet haben sollen, auch nur ansatzweise bestätigen und die zwischenzeitlich inhaftierten Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt werden können, ist von einem umfangreichen Versagen der beteiligten aufsichtspflichtigen Träger und Behörden auszugehen. Darüber hinaus sind Vorfälle dieser Art aufs Schärfste zu verurteilen, die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen und bereits im Vorfeld alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu ergreifen.

Aufgrund einiger fachlicher Unschärfen in der Berichterstattung könnten allerdings nunmehr in der Folge Mißverständnisse in Bezug auf die Qualität und Sicherheit Individualpädagogischer Hilfen deutscher Träger in Rumänien oder anderswo entstehen. Mit seiner Stellungnahme möchte der Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. solchen Mißverständnissen vorbeugen, zum Verstehen beitragen und aufklären.

Stellungnahme des Bundesverbandes Individual-und Erlebnispädagogik

  • Die Arbeit der Träger im Ausland richtet sich grundsätzlich und in der Regel an einzelne Jugendliche. Es werden – anders als in der Einrichtung, über die aktuell berichtet wird – keine Heim- oder sonstigen Gruppenunterbringungen durchgeführt. Für solche Unterbringungsformen im Ausland sehen wir weder eine Legitimation noch eine Notwendigkeit, da wir von ausreichenden und qualitativ gut ausgestatteten Angeboten in Deutschland ausgehen. Der Gesetzgeber sieht außerdem vor, dass Hilfen im Ausland ausschließlich in besonders begründeten Einzelfällen und als individuelles Angebot durchgeführt werden dürfen.
     
  • Die Überprüfung der Eignung der Betreuer/-innen und der Projektstellen – insbesondere in Bezug auf die pädagogische Haltung der handelnden Personen – obliegt zunächst dem Anbieter, aber auch dem auftraggebenden Jugendamt sowie den Aufsichtsbehörden im Gastland. Dadurch ergibt sich eine Verantwortungsgemeinschaft, in der jeder Beteiligte vor und während einer Maßnahme bestimmte Verpflichtungen für eine qualitativ hochwertige und den Planungen entsprechende Hilfesteuerung (Auftraggeber und Auftragnehmer) sowie den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohls (alle) zu übernehmen hat.
     
  • Für eine solche verantwortungsvolle Steuerung existieren anerkannte Qualitätsstandards sowie gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus hat unser Verband weitere eigene, den fachlichen Anforderungen entsprechende Qualitätsinstrumente entwickelt, deren Einsatz jedem Mitglied empfohlen wird. Diese Instrumente stellen wir auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.
     
  • Hilfen zur Erziehung im Ausland wie auch in Deutschland haben das Ziel, mit den betreuten jungen Menschen Wege zu einem selbstverantwortlichen und selbstständigen Leben zu entwickeln. Daher sehen alle Konzepte eine hohe Alltagsorientierung sowie die Einbindung in Strukturen und Verantwortlichkeiten vor. Ob diese Struktur über den Besuch einer örtlichen Schule, eine Fernbeschulung und/oder z.B. die Mithilfe in einer Projektstelle/Arbeitspraktika erreicht wird, wird individuell und entsprechend der Hilfeplanung sowie orientiert am Entwicklungsstand des jungen Menschen umgesetzt.
     
  • Individualpädagogische Hilfen im Ausland sind in den vergangenen Jahren umfassend erforscht und ausgewertet worden. Die dabei sichtbar gewordenen belegbaren sehr guten Erfolge rechtfertigen den weiteren Einsatz solcher Hilfen. Aus diesem Grund bleiben die Hilfen auch in der aktuell laufenden Reform der Gesetzgebung des SGB VIII als Möglichkeit erhalten.

Bundesverband Individual-und Erlebnispädagogik e.V.

Als Fachverband repräsentiert der Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. (be) seit 1992 die Vielfalt der Arbeitsfelder der Individualpädagogik, der Erlebnispädagogik und seiner Mitglieder.

Unter wissenschaftlicher Begleitung verbreitet der Verband den ganzheitlichen und handlungsorientierten Ansatz in der Öffentlichkeit. Er entwickelt Qualitätsstandards für die verschiedenen Fachbereiche und setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die Interessen seiner Mitglieder aus dem In- und Ausland ein.

Quelle: Bundesverband Individual-und Erlebnispädagogik e.V. vom 02.09.2019

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