Praxisleitfaden
Stärkung der Minderheitenrechte durch inklusive Bildung
Ein neuer Praxisleitfaden zur Stärkung der Minderheitenrechte durch inklusive Bildung wurde vom Beratender Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlicht. Der Leitfaden unterstützt Bildungseinrichtungen dabei, Diskriminierung abzubauen und Inklusion gezielt zu fördern.
13.11.2024
Ein inklusives Bildungsumfeld, in dem Vielfalt anerkannt und ein Geist der Toleranz und der gegenseitigen Achtung gefördert wird sowie Diskriminierung und Segregation bekämpft werden, ist für die Stärkung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten entscheidend. Der Schwerpunkt des vom Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedeten und am 17. Oktober veröffentlichten Themenkommentars liegt darauf, was die europäischen Staaten, die Zivilgesellschaft und die akademische Gemeinschaft in der Praxis tun sollten, um ein derartiges Umfeld zu fördern.
In dem neuen Dokument werden die folgenden Punkte hervorgehoben:
- Lehrplanentwicklung: In den Unterrichtsmaterialien und der Ausbildung von Lehrkräften müssen die Minderheitenrechte und die Achtung der Vielfalt als Grundwerte berücksichtigt werden.
- Gleichberechtigter Zugang: Um eine universell hochwertige Bildung zu gewährleisten, müssen die sozioökonomischen Hindernisse beseitigt werden, mit denen Personen in schwieriger Lage konfrontiert sind, und Unterstützungsmechanismen entwickelt und umgesetzt werden, damit Chancengleichheit erreicht wird.
- Sprachenrechte: Das Recht, Minderheitensprachen zu lernen, muss von den ersten Bildungsphasen an ebenso garantiert werden wie bei den Amtssprachen.
- Bedrohte Sprachen: Die Wiederbelebung bedrohter Sprachen erfordert nachhaltige Anstrengungen unter Einsatz neuer Technologien, wobei gleichzeitig ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung garantiert wird.
- Wirksame Teilhabe: Die aktive Beteiligung von Angehörigen nationaler Minderheiten bei der Entwicklung von Bildungspolitik ist entscheidend, um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden. Um gezielte Strategien zu entwickeln, müssen aufgeschlüsselte Daten zu den Bildungsergebnissen erhoben werden.
Der neue Kommentar ersetzt die Ausgabe von 2006 und bietet auf der Grundlage der länderspezifischen Monitoring-Tätigkeit des Beratenden Ausschusses eine aktualisierte Auslegung der bildungsbezogenen Bestimmungen des Rahmenübereinkommens. Dieses umfassende Dokument ist ein Praxisleitfaden für nationale Behörden, öffentlich Verantwortliche, Organisationen der Zivilgesellschaft, Angehörige nationaler Minderheiten, sowie weitere Akteure, die sich für nationale Minderheiten einsetzen.
Quelle: Europarat vom 11.09.2024
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