Kindertagesbetreuung
Städtetag erwartet keine Klagewelle wegen BGH-Urteil
Zwischenzeitlich werden rund 720.000 Kinder unter drei Jahren betreut. Und dennoch ist ein weiterer Ausbau nötig, gerade in Groß- und Universitätstädten. Darauf weist der Deutsche Städtetag in seinem Statement zum BGH-Urteil vom 20.10.2016 hin.
20.10.2016
Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, anlässlich des BGH-Urteils zu Elternklagen wegen Kitaplätzen:
"Die Städte haben die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren enorm ausgebaut. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die betreut werden, hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf rund 720.000. Die Städte schaffen immer noch zusätzliche Angebote, weil der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigt, besonders in Groß- und Universitätsstädten.
Elternwünsche in aller Regel erfüllt
In aller Regel können die Städte Elternwünsche nach Betreuung ihrer Kinder erfüllen. Wo die Nachfrage sehr hoch ist, konnten Städte noch nicht überall wohnortnahe Plätze anbieten. Ziel bleibt es aber auch hier, allen Eltern, die danach suchen, gute Angebote für ihre Kinder zu machen.
Klagen sind wegen der Anstrengungen der Städte relativ selten, und wir erwarten nach diesem Urteil auch keine Klagewelle. Im konkreten Fall muss noch das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, ob es ein Verschulden der Stadt Leipzig gibt.
Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter nötig
Dennoch bleibt es dabei: Bund und Länder müssen sich auch beim weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung finanziell engagieren, weil die Nachfrage weiter steigt und die Städte ihr gerecht werden wollen.“
Weitere Informationen zum <link https: www.jugendhilfeportal.de kindertagesbetreuung artikel bgh-urteil-zum-kita-rechtsanspruch-kein-kindeswohl-ohne-elternwohl external-link-new-window zum bgh-urteil und den>Hintergrund des BGH-Urteils und den Urteilsgründen sowie der Stellungnahme des Deutschen Landkreistags stehen auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Städtetag vom 20.10.2016
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