Jugendsozialarbeit
SOS-Kinderdorf e.V. fordert: Schulsozialarbeit langfristig fördern!
SOS-Kinderdorf e.V. spricht sich für die Entfristung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Schulsozialarbeit aus, wie es in dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen ist.
13.06.2013
Im Bundestag wird an diesem Donnerstag der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und der entsprechenden Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in erster Lesung beraten. Ebenfalls stehen zu diesem Tagesordnungspunkt jeweils ein Antrag der Bundestagsfraktionen der SPD und der LINKEN zur Beratung, die auch die Ausweitung der Schulsozialarbeit zum Ziel haben. SOS-Kinderdorf e.V. spricht sich für die Entfristung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Schulsozialarbeit aus, wie es in dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen ist. Als Kinder- und Jugendhilfeträger engagiert sich der deutsche SOS-Kinderdorfverein bundesweit an rund 70 Standorten in der Schulsozialarbeit. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen: Schulsozialarbeit ist ein effektives Instrument, um Bildungsarmut und soziale Exklusion abzubauen.
Im Rahmen der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets 2011 hat der Bund befristet bis Ende 2013 zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. Die wirksame Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Form von Schulsozialarbeit hat sich als wesentlicher Garant für eine erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe junger Menschen erwiesen. Schulsozialarbeit verfolgt einen präventiven Ansatz und unterstützt insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler darin, Bildungschancen wahrzunehmen. Gleichzeitig wirkt Schulsozialarbeit integrierend, da sie prinzipiell allen Kindern und Jugendlichen an einer Schule zugutekommt.
"Der Gesetzentwurf des Bundesrates unterstreicht, dass Schulsozialarbeit sozialer Ausgrenzung vorbeugt und weist auf ihre integrierende Funktion hin. Dies deckt sich mit den positiven Erfahrungen, die SOS-Kinderdorf tagtäglich in der Praxis macht. Wir fordern daher den Bundestag auf, die Finanzierung dieses grundlegenden Instruments der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen und sich der Initiative des Bundesrats anzuschließen", erklärt Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender von SOS-Kinderdorf e.V.
Auch der 14. Kinder- und Jugendbericht, der am vergangenen Montag in der 100. Sitzung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten wurde, hebt hervor, dass Schulsozialarbeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Bildungsbedingungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche leistet und sie nachhaltig dabei unterstützt, ihre Bildungschancen wahrzunehmen. Der Bericht untermauert damit die Erfahrung aus der Praxis. "Vor dem Hintergrund empirischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen ist es vollkommen unverständlich, dass ausgerechnet die zusätzlichen Bundesmittel für die Schulsozialarbeit Ende 2013 auslaufen sollen", bekräftigt Johannes Münder.
Der Anfang März erschienene Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt, dass Kinderarmut in Deutschland weiterhin ein drängendes Problem ist. Kinderarmut zeichnet sich nicht nur durch materiellen Mangel, sondern vor allem auch durch fehlende Bildungs- und Teilhabechancen aus. In Deutschland besteht noch immer ein inakzeptabler Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Familienhintergrund und den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Das Paket des Bundes will Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien durch zahlreiche Angebote und Unterstützungsleistungen Chancengleichheit ermöglichen.
Die Erfahrung aus der Praxis der SOS-Kinderdorfeinrichtungen zeigt jedoch, dass viele Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weder präventiv noch nachhaltig sind: Der bürokratische Aufwand wirkt abschreckend, häufig greifen die Maßnahmen erst, wenn es schon zu spät ist und viele Kinder werden nicht erreicht, da es in ihrer Nähe schlicht keine entsprechenden Angebote gibt. Langfristig plädiert SOS-Kinderdorf daher für die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Förder- und Teilhabeleistungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz. "Ein entsprechender Rechtsanspruch würde zur Schaffung einer notwendigen Infrastruktur vor Ort beitragen und hätte den Vorteil eines stigmatisierungsfreien Zugangs zu den Angeboten für alle Kinder und Jugendlichen", erläutert Johannes Münder die Position von SOS-Kinderdorf e.V.
Quelle: SOS-Kinderdorf vom 12.06.2013
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