UBSKM-Gesetz
Schutzkonzepte als Qualitätsmerkmal gesetzlich verankert
Das UBSKM-Gesetz trat am 01.07.2025 in Kraft und stärkt dauerhaft die Strukturen gegen sexuelle Gewalt. Schutzkonzepte werden verpflichtend, der öffentliche Träger prüft die Umsetzung. Das BundesForum begrüßt das Gesetz als Meilenstein für verbindlichen Kinderschutz.
04.08.2025
Das ‚Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘ (UBSKM-Gesetz) trat am 01.07.2025 in Kraft. Es schafft erstmals eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten (UBSKM) und ist ein starkes Signal an Politik, Gesellschaft und Fachpraxis: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist kein Randthema, sondern strukturelle Pflicht. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. begrüßt das Gesetz ausdrücklich und unterstützt seine Mitglieder*innen und Partner*innen bei der praktischen Umsetzung.
„Das UBSKM-Gesetz setzt ein starkes Zeichen für die Rechte junger Menschen. Schutzkonzepte werden nicht länger als freiwillige Empfehlung behandelt, sondern als verbindlicher Qualitätsstandard. Für uns im Kinder- und Jugendreisen ist das ein entscheidender Schritt hin zu mehr Verbindlichkeit, Klarheit und Prävention, in jeder Unterkunft, auf jeder Freizeit, bei jeder Reise“,
erklärt Dennis Peinze, Geschäftsführer des BundesForum.
Schutzkonzepte als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendreisepraxis
Mit dem Gesetz wird die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt. Gleichzeitig konkretisieren sich die Anforderungen an Träger, Anbieter und Einrichtungen, die mit jungen Menschen arbeiten:
- Schutzkonzepte werden verpflichtend,
- Risikoanalysen, Interventionspläne und Beschwerdestrukturen sind verbindlich zu
verankern, - und der öffentliche Träger hat künftig den Auftrag, die Umsetzung aktiv zu prüfen und zu begleiten (§§ 74, 79a SGB VIII).
Kooperation mit der UBSKM: Qualität gemeinsam weiterentwickeln
Das BundesForum arbeitet bereits seit mehreren Jahren eng mit der UBSKM-Stelle zusammen. In Kooperation mit Fachträgern wie transfer e. V. wurden praxisorientierte Handreichungen und Fortbildungsformate speziell für den Bereich Kinder- und Jugendreisen entwickelt. Diese Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für die branchenbezogene Weiterentwicklung von Schutzkonzepten, gerade im Kontext von wechselnden Gruppen, dezentraler Verantwortung und mobilen Settings.
„Wir schätzen den konstruktiven Dialog mit der UBSKM ausdrücklich. Unser gemeinsames Ziel ist es, Schutzkonzepte nicht nur zu fordern, sondern auch konkret umsetzbar zu machen, für Träger, Unterkünfte, Teamer*innen und Veranstaltende“,
so Peinze weiter.
BundesForum unterstützt Mitglieder und Einrichtungen
Über die Fachplattform www.hashtag-q.de sowie in Fortbildungen, QMJ-Zertifizierungen, Fachpublikationen und Workshops bietet das BundesForum seinen Mitgliedern praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Ziel ist es, bestehende Standards, etwa zur Prävention, Qualifikation und Beteiligung, zu sichern und gezielt weiterzuentwickeln. Das UBSKM-Gesetz liefert dafür nun eine verlässliche gesetzliche Grundlage.
Über das BundesForum
Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. ist der bundesweite Zusammenschluss von Verbänden, Trägern und Organisationen im Bereich Kinder- und Jugendreisen. Der Verband engagiert sich seit über 20 Jahren für Qualität, Sicherheit und Bildung auf Reisen und versteht sich als Brückenbauer zwischen Praxis, Politik und Fachöffentlichkeit.
Quelle: Bundesforum Kinder- und Jugendreisen e. V. vom 25.06.2025
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