UBSKM
Schutz vor sexualisierter Gewalt muss Priorität haben
Die zunehmende sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere im Internet, und die anhaltend hohen Missbrauchszahlen erfordern stärkere Strukturen in Bund, Ländern und Kommunen. Das geplante UBSKM-Gesetz soll Schutz, Prävention und Aufarbeitung rechtlich absichern und das politische Mandat stärken.
26.11.2024
Anlässlich des „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ am 18. November mahnt die Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, alle politischen Parteien, das parlamentarische Verfahren zum „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (kurz: „UBSKM-Gesetz“) trotz geplanter Neuwahlen zügig abzuschließen. Die Anhörung im Bundestag habe gezeigt, dass dieses Gesetz auf breite, parteiübergreifende Zustimmung stößt. Jetzt sei es wichtig, dass es wie geplant im Frühjahr 2025 in Kraft treten könne.
Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessert werden. Hierfür sollen die Strukturen wie das Amt der*s Unabhängige*n Beauftragte*n, der dort angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission bei der UBSKM gestärkt werden. Zudem sollen Beauftragte*r und Aufarbeitungskommission künftig regelmäßig über das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung gegenüber dem Parlament berichten.
Unabhängige Beauftragte Claus:
„Seit 14 Jahren beweist dieses Amt, wie wichtig der ressortübergreifende Ansatz ist, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stärken, Handlungskompetenz auf politischer und fachlicher Ebene auszubauen und die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit voran zu bringen. Jetzt geht es darum, diese Arbeit auch gesetzlich abzusichern und das politische Mandat zu stärken, um verlässlich und konsequent den Kampf gegen sexuelle Gewalt voranzubringen.“
Betroffenenrat bei der UBSKM:
„Gerade in den letzten Wochen wurde parteiübergreifend die Bedeutung dieses wichtigen Gesetzes und der damit verbundenen staatlichen Verantwortungsübernahme betont. Mit dem Gesetz kann für Millionen Betroffene gemeinsam ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Zivilgesellschaft und alle Parteien in einem einig sind: Der Umgang mit sexualisierter Gewalt und ihren Folgen für Betroffene ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle auch in diesen unsteten Zeiten annehmen müssen.“
Claus fordert starke Strukturen und engere Zusammenarbeit in Ländern und Kommunen sowie international
Claus fordert zudem, den Schutz von Kindern und Jugendlichen künftig verstärkt auch im digitalen Raum sicherzustellen. Bund und Länder müssten hier klare gesetzliche Rahmen schaffen, Ressourcen bündeln und ausbauen. Gerade hier sei auch international gemeinsames Handeln und interdisziplinäres Denken notwendig. Claus:
„Effektiver Kinderschutz erfordert engen Austausch auf allen politischen Ebenen, national und international - besonders angesichts der zunehmenden sexuellen Gewalt im Netz, die keinen Halt vor Ländergrenzen macht. Deutschland hat mit dem Amt der Unabhängigen Beauftragten, dem Betroffenenrat und der Aufarbeitungskommission eine Vorreiterrolle in Europa. Nun gilt es, auch für ähnlich starke Strukturen auf EU-Ebene zu werben, um gemeinsam den digitalen Raum für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen.“
Claus bekräftigt ihre Forderungen nach der Einrichtung eines EU-Zentrums gegen sexuelle Gewalt sowie mit Blick auf Deutschland die Verlängerung der Speicherung von IP-Adressen, die Verpflichtung von Online-Anbietern, nach neuen und bekannten Missbrauchsdarstellungen zu suchen und diese zu melden, sowie die Risiken ihrer Angebote für minderjährige User fortlaufend zu identifizieren und sie altersangemessen vor Gewaltdarstellungen oder potentieller Täteransprache zu schützen.
Jede und jeder Einzelne ist dafür verantwortlich, Kinder besser zu schützen – neuer Kampagnen-Spot #NichtWegschieben startete am 18. November
Auch in 2024/2025 wird die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Nicht wegschieben!“ des Bundesfamilienministeriums und der UBSKM fortgeführt. Zum 18. November startete ein neuer Kampagnen-Spot gegen Missbrauch im Fernsehen, im Kino und auf Social Media. Unter anderem engagieren sich prominente Kampagnenbotschafter*innen wie Matthias Brandt oder Rebecca Mir auf Instagram dafür, dass Erwachsene Verantwortung für den Schutz von Kindern übernehmen. Neue Infomaterialien unterstützen außerdem dabei, das Thema sexuelle Gewalt mit anderen zu besprechen. Ziel ist es, Menschen aus dem nahen Umfeld von Kindern zu aktivieren, nicht wegzusehen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen, sondern zu handeln. Niemand muss Kinderschutzexperte sein, aber alle können hinsehen, hinhören, nachfragen und Hilfeangebote aufsuchen.
Weitere Informationen
- Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend – Hilfe und Informationen
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530
Quelle: Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 55 530 vom 14.11.2024
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