Fachtag "Inklusiver Kinderschutz"
Schutz von Kindern mit Behinderungen
Beim Fachtag „Inklusiver Kinderschutz" in Kiel betonte Sozialstaatssekretär Johannes Albig die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besonders zu schützen. Der Fachtag fokussierte die Rolle der „insoweit erfahrenen" Fachkräfte im Kinderschutz, die in der Gefährdungseinschätzung beraten. Zudem wurden inklusive Schutzkonzepte und der Schutz vor sexualisierter Gewalt thematisiert.
17.12.2025
Sozialstaatssekretär Johannes Albig hat heute auf dem Fachtag „Inklusiver Kinderschutz“ in Kiel auf die besonderen Schutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hingewiesen:
„Inklusion ist eine Haltung und eine Verpflichtung, jedem Menschen, unabhängig von seinen persönlichen Einschränkungen, die Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das heißt auch, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besonders zu schützen und zu unterstützen“,
sagte Albig:
„Kinder mit Behinderungen sind einem erhöhten Risiko für Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt ausgesetzt und benötigen daher einen besonderen Schutz. Das muss in allen Bereichen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, noch mehr Berücksichtigung finden. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass wir gut ausgebildete Fachkräfte haben, die sich hier thematisch weiterbilden und anderen beratend zur Seite stehen.“
Im Mittelpunkt des heutigen Fachtags stand die Bedeutung des inklusiven Kinderschutzes für die Fachberatung durch speziell im Bereich des Kinderschutzes erfahrene und ausgebildete – die sogenannten „insoweit erfahrenen“ - Fachkräfte. Die rund 120 Teilnehmenden aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern nahmen an Vorträgen und Workshops teil und tauschten sich über Theorie und Praxis des inklusiven Kinderschutzes aus. Der Fachtag beschäftigte sich unter anderem mit der Beteiligung und „Empowerment“ von Kindern- und Jugendlichen mit Behinderungen, Besonderheiten bei der Gefährdungseinschätzung, inklusiven Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern- und Jugendlichen mit Behinderungen.
Susanne Günther, Landesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein, die durch den Fachtag führte, betonte die zentrale Bedeutung der insoweit erfahrenen Fachkräfte:
„Die insoweit erfahrene Fachkraft nimmt im Kinderschutz eine Schlüsselposition ein: Sie berät, wenn es um die Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen geht – eine Aufgabe, die höchste Fachlichkeit und ständige Reflexion erfordert. Seit nunmehr 20 Jahren – die InsoFa wurde 2005 als Qualitätsstandard etabliert – ist es uns als Kinderschutzbund ein zentrales Anliegen InsoFas professionell zu begleiten. Denn wirksamer Kinderschutz funktioniert nur, wenn sowohl Ratsuchende das Beratungsangebot kennen als auch die Fachkräfte selbst gut vernetzt sind und sich kontinuierlich weiterbilden können. Genau hier setzt dieser Fachtag an: Wir wollen den InsoFas praxisnahe Impulse und konkrete Arbeitsansätze mitgeben, damit sie ihre anspruchsvolle Beratungstätigkeit im Kontext der Gefährdungseinschätzung kompetent bewältigen können. Der Fokus auf inklusiven Kinderschutz ist dabei zentral – denn hier geht es darum, die Systeme der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe enger zu verzahnen und die besonderen Herausforderungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen professionell zu meistern.“
„Kinder mit Behinderungen sind besonders gefährdet, übersehen oder nicht gehört zu werden. Fachkräfte müssen daher wissen, wie vielfältig Gewalt aussehen kann, Barrieren aktiv abbauen und Signale von Kindern ernst nehmen – unabhängig von ihrer Kommunikationsform. Inklusiver Kinderschutz bedeutet aus Sicht der Kinderschutz-Zentren: Gelebte Schutzkonzepte, qualifizierte Fachkräfte und angemessene Rahmenbedingungen“,
ergänzte Dr. Stefan Heinitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.
Der Fachtag fand in Kooperation des Sozialministeriums mit dem Kinderschutzbund Schleswig Holstein und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren statt.
Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 21.11.2025
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