Bildungspolitik
Schlupflöcher im Befristungsrecht schließen – auch in Lehre und Forschung
Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert die Bildungsgewerkschaft GEW die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung auch in der Wissenschaft. Der Grundsatz ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ müsse endlich auch an den Universitäten und Forschungseinrichtungen gelten. Die mit der befristeten Finanzierung von Hochschulen verbundenen Finanzierungsunsicherheit dürften nicht weiterhin einfach in Form von Zeitverträgen an die Beschäftigten weiter gegeben werden.
30.01.2018
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat CDU/CSU und SPD aufgefordert, sich in ihren Verhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition darauf zu verständigen, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen. „2016 hat der Bundestag die Anforderungen an eine Befristung von Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft verschärft: Zeitverträge sind nur noch zulässig, wenn die Befristung zur Förderung der Qualifizierung erfolgt oder es eine Drittmittelfinanzierung gibt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen weichen daher mehr und mehr auf die Option der sachgrundlosen Befristung gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz aus. Die neue Bundesregierung muss endlich alle Schlupflöcher im Befristungsrecht schließen. Die Arbeitgeber müssen unbefristete Arbeitsverträge anbieten, wenn es keinen Befristungsgrund gibt. Es muss der Grundsatz ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ gelten“, betonte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller.
Einstieg in Grundfinanzierung der Hochschulen
Darüber hinaus forderte der GEW-Vize von der neuen Bundesregierung, in die Grundfinanzierung der Hochschulen einzusteigen. „Während die Grundhaushalte der Hochschulen stagnieren oder sogar der Rotstift angesetzt wird, geizen Bund und Länder nicht damit, Milliarden für befristete Sonderprogramme wie Exzellenzstrategie, Qualitätspakt Lehre oder den Hochschulpakt bereit zu stellen. Auch der Löwenanteil der Drittmittel, die die Hochschulen einwerben, kommt von der öffentlichen Hand. Die mit der befristeten Finanzierung verbundene Unsicherheit geben die Hochschulen 1:1 in Form von Zeitverträgen an ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter. Damit muss Schluss sein! Der Bund muss endlich die schon vor vier Jahren in Kraft getretene Lockerung des Kooperationsverbots nutzen und sich auch auf Dauer und in der Fläche in der Hochschulfinanzierung engagieren“, mahnte Keller.
Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“
Abschließend betonte der GEW-Sprecher, dass der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ selbstverständlich für alle Bildungsbereiche gelte. „Wer gute Bildung fordert, muss sich auch für faire Beschäftigungsbedingungen in Bildungseinrichtungen einsetzen. Zeitverträge unterminieren die Kontinuität und Qualität der Bildung. Das gilt an Kitas, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen ebenso wie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Deshalb hat die sachgrundlose Befristung nichts im Arbeitsrecht verloren“, sagte Keller.
Hintergrund
Info: Entsprechend dem Beschluss des SPD-Parteitages vom vergangenen Sonntag steht die sachgrundlose Befristung auf der Tagesordnung der laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD.
Über die Rechtslage an Hochschulen und Forschungseinrichtungen informiert der GEW-Ratgeber „Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 30.01.2018
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