Inklusion
Sächsischer Inklusionspreis 2014
![Symbolisch wird ein Rollstuhlfahrer in die Mitte genommen (Grafik). Symbolisch wird ein Rollstuhlfahrer in die Mitte genommen (Grafik).](/fileadmin/_processed_/c/e/csm_Fotolia_37339719_Subscription_klein_6779ad7776.jpg)
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vergibt zum ersten Mal einen Preis für Beispiele gelungener Inklusion für ausgewählte Schwerpunkte und Zielgruppen in den Kategorien Bildung, Arbeit, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit.
19.12.2013
Je Kategorie erhält ein Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.000 EUR.
Bewerben können sich ab sofort alle im Freistaat Sachsen ansässigen Institutionen gleich welcher Rechtsform, die als spezifische Zielgruppe für die einzelnen Preiskategorien und –schwerpunkte wie folgt benannt sind: Volkshochschulen und freie Bildungsanbieter im außerschulischen Bereich für den Schwerpunkt „Lebenslanges Lernen“ (Kategorie Bildung); Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit wenigstens 250 Beschäftigten mit Hauptsitz in Sachsen für den Schwerpunkt „Allgemeiner Arbeitsmarkt“ (Kategorie Arbeit); Freizeitparks, Zoos und Tierparks, erlebnisorientierte museale Angebote für den Schwerpunkt „Erlebnisangebote“ (Kategorie Freizeit & Kultur); Hausarztpraxen im ländlichen Raum (Kommunen bis 5.000 Einwohner) für den Schwerpunkt „Ambulante medizinische Versorgung“ (Kategorie Demografie) sowie Behörden in Baudenkmälern für den Schwerpunkt „Barrierefreiheit im Baudenkmal“ (Kategorie Barrierefreiheit).
„Mit der Preisverleihung sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit öffentliche Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die breite Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.“, so Pöhler. Er sei sich sicher, dass Fragen der Inklusion in Sachsen vielerorts mit Herz und Verstand praktisch umgesetzt werden.
Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Behindertenbeauftragten eingegangen sein. Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen unter <link http: www.inklusion.sachsen.de>www.inklusion.sachsen.de bereit.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 19.12.2013
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