Kindertagesbetreuung

Sachsen-Anhalt: Gesetzentwurf zur Änderung der Kinderförderung geht zum Landtag

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf von Sozialminister Norbert Bischoff zur Änderung der Kinderbetreuung und –förderung in Sachsen-Anhalt beschlossen und dem Landtag zugeleitet.

03.07.2012

Damit kann der Gesetzentwurf erstmals am 12./13. Juli im Parlament beraten werden. Mit der Änderung des Kinderförderungsgesetzes wird ein zentrales Element der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD umgesetzt. Unter anderem sind eine stufenweise Rückkehr zum Ganztagsanspruch auf Betreuung und Förderung für alle Kinder, eine Ausweitung von Stundenkontingenten für Erzieherinnen und Erzieher sowie Elternbeitragsentlastungen für Mehrkindfamilien vorgesehen.  

Laut dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Stufenplan soll ab 1. August 2013 der Ganztagsanspruch für alle Kinder im Kindergarten und ein Jahr später zum 1. August 2014 der Ganztagsanspruch im Krippenbereich realisiert werden. Zur weiteren Steigerung der Betreuungsqualität erhalten die Betreuungseinrichtungen zusätzliche Stundenkontingente -  ab dem 1. August 2013 je Erzieherinnenvollzeitstelle 2,5 Stunden und ab 1. August 2015 dann fünf Stunden pro Woche.  

In den vergangenen Wochen hatten sich fast 30 Institutionen und Verbände in einem schriftlichen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert. Im Ergebnis sind folgende Veränderungen vorgenommen worden:  

Die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung soll mittels betreuungsbezogener Kindpauschalen erfolgen. Das ursprüngliche Modell einer konkreten Personalkostenbezuschussung war in der Anhörung als im Vollzug zu bürokratisch eingeschätzt worden. Grundlage für die Bildung der Pauschalen werden jedoch veranschlagte Personalkosten entsprechend der Anzahl der zu betreuenden Kinder bleiben.

Eine Veränderung gibt es auch in der Zuständigkeit für die Kinderbetreuung. So sollen künftig nicht mehr die Gemeinden, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte als so genannte Leistungsverpflichtete für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sein. Die Landkreise zeichnen auch für die Bedarfsplanung verantwortlich, so dass mit der Änderung der Regelung zu den Leistungsverpflichteten eine Konzentration von Verantwortung erfolgt. Vor dem Hintergrund perspektivisch sinkender Kinderzahlen soll zudem verhindert werden, dass Gemeinden – die oftmals selbst Träger von kommunalen Einrichtungen sind – in eine Interessenskollision im Umgang mit freien Trägern geraten.  

Aus den Änderungen für die Kinderförderung ergeben sich für das Einstiegsjahr 2013 für die Monate ab 1. August Mehrausgaben von rund zehn Millionen Euro. Diese steigen dann auf mehr als 51 Millionen Euro Mehrbedarf für das Jahr 2016. Allein für die Entlastung von Mehrkindfamilien sind ab 2014 jährlich 4,2 Millionen Euro eingeplant.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.07.2012

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