Förderinformationen
Saarland: Förderprogramm zur Bekämpfung von Kinderarmut
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Kommunen und gemeinnützige Vereine können bis 31. Oktober 2020 Mittel aus dem „Zweiten Aktionsplan für Armutsbekämpfung im Saarland“ beantragen.
10.08.2020
In Abstimmung mit dem Beirat für Armutsbekämpfung im Saarland wird der im Rahmen des „Zweiten Aktionsplans für Armutsbekämpfung im Saarland“ eingerichtete Sonderfonds zur Projektförderung mit einem Volumen über 100.000 Euro zur Bekämpfung von Kinderarmut genutzt. Ab sofort können hierzu Anträge beim Sozialministerium gestellt werden.
„Die Überwindung von Armut ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart, denn Armut hat viele Ursachen. In Abstimmung mit dem Beirat für Armutsbekämpfung im Saarland wird der im Rahmen des „Zweiten Aktionsplans für Armutsbekämpfung im Saarland“ eingerichtete Sonderfonds zur Projektförderung mit einem Volumen über 100.000 Euro zur Bekämpfung von Kinderarmut genutzt. Ab sofort können hierzu Anträge beim Sozialministerium gestellt werden“, erklärt Ministerin Monika Bachmann.
Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Kommunen und gemeinnützige Vereine. Sie müssen ihren Sitz im Saarland haben und Projekte, die zur Bekämpfung der Kinderarmut beitragen, im Saarland durchführen. Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden.
„Die Mittel sollen dazu verwendet werden, die Auswirkungen von Armut für Kinder und Jugendliche zu bekämpfen. Darüber hinaus sollen präventive Maßnahmen, um Kinderarmutsgefährdung zu vermeiden, gefördert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es die kulturelle und soziale Teilhabe, die gesundheitliche Situation sowie die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern“, erläutert Monika Bachmann weiter.
Weitere Informationen
Maßgebend für die Entscheidung über die Förderfähigkeit und -höhe des Antrags sind die Erreichung der Zuwendungszwecke, die Qualität der Projektkonzeption sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Für Fragen steht die zuständige Fachabteilung C des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 08.07.2020
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