Förderung der Erziehung in der Familie
Rund 35 Millionen Euro für Frühe Hilfen und Familienhebammen bis 2015 für NRW
Familienministerin Ute Schäfer hat in Düsseldorf angekündigt, dass rund 35 Millionen Euro Bundesmittel im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes bis 2015 nach NRW fließen.
21.09.2012
„Sie sollen in den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und in den Einsatz von Familienhebammen in den Kommunen investiert werden“, erklärte Ministerin Schäfer. Die Initiativen richten sich an alle werdenden Eltern sowie Familien mit Kleinkindern. Ziel sei, über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen Hilfen anzubieten.
„In Nordrhein-Westfalen können wir hier bereits auf sehr gute Strukturen zurückgreifen und in den einzelnen Kommunen bewährte Projekte und Maßnahmen weiterentwickeln und ausbauen. Eltern stärken - das ist ein wichtiger, vielleicht sogar der wichtigste Baustein einer wirksamen Prävention. Besonders in hoch belasteten Familien müssen Risiken früh erkannt werden und Familien verlässliche und kontinuierliche Unterstützung, Begleitung und Hilfen erhalten. Aber auch die weniger belasteten Familien sehen sich zunehmend Anforderungen ausgesetzt, deren Bewältigung sie nicht mehr selbstverständlich garantieren können“, sagte Schäfer.
Zahlreiche Kommunen hätten gerade in den letzten Jahren wichtige Anstöße zum Kinderschutz gegeben und neue Wege aufgezeigt, wie die Einführung von Beobachtungsbögen in den Familienzentren und Kindertageseinrichtungen, Hausbesuche bei jedem neugeborenen Kind, die Elternbegleitbücher sowie die Einrichtung von Koordinierungsstellen für die Akteure vor Ort.
„Wichtig wird sein, die einzelnen Maßnahmen, und das heißt auch, die Strukturen besser zu verzahnen“, so Schäfer.
In diesem Jahr erhält Nordrhein-Westfalen rund sechs Millionen Euro, im kommenden Jahr fließen rund neun Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 je rund zehn Millionen Euro nach NRW. Die Mittel werden an die 186 Jugendämter weiter geleitet, die nach dem Bundeskinderschutzgesetz die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk organisieren sollen.
Zur Koordinierung der Netzwerkarbeiten in den Kommunen, auf Landesebene und als Schnittstelle zur Evaluation auf Bundesebene wird im Kinder- und Jugendministerium eine Fachstelle angesiedelt.
Quelle: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2012
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