Flucht
Rückführungsverbesserungsgesetz gefährdet das Wohl geflüchteter Kinder

Die Verabschiedung des Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ist ein bedeutender Schritt in der Migrationspolitik, so die Kinderrechtsorganisation terre des hommes. Ziel des Gestzes sei es, den Rückführungsprozess von abgelehnten Asylbewerbern effizienter zu gestalten und gleichzeitig rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren.
18.01.2024
Am Donnerstag, den 18.01.2024, soll das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Vorgesehen sind Verschärfungen bei Abschiebungen und Abschiebungshaft sowie die Einschränkung von Sozial- und Gesundheitsleistungen für Geflüchtete. Die Kinderrechtsorganisation terre des hommes kritisiert, dass damit das Wohl von geflüchteten Kindern massiv gefährdet wird.
Ausländerbehörden und Polizei erhalten Befugnisse für nächtliche Abschiebungen
Unter anderem sollen Ausländerbehörden und Polizei weitreichende Befugnisse bei Rückführungen erhalten, um unangekündigte nächtliche Abschiebungen durchführen zu können.
„Familien mit Kindern können künftig ohne Vorwarnung nachts von der Polizei aus den Betten gerissen und abgeschoben werden. Das kann zutiefst traumatisieren und ist ein klarer Verstoß gegen den Vorrang des Kindeswohls“, sagte Sophia Eckert, Migrationsexpertin bei terre des hommes. Gleichzeitig soll die Bezugsdauer von Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate erhöht werden. In dieser Zeit sind Sozial- und Gesundheitsleistungen stark eingeschränkt.
„Alle Kinder, egal wer sie sind und woher sie kommen, haben ein Recht auf adäquate Gesundheitsversorgung, Teilhabe und ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Asylbewerberleistungsgesetz verletzt ganz klar diese Rechte. Wir sind entsetzt, dass die Bundesregierung die Bezugsdauer verdoppelt, anstatt das menschenunwürdige Sondersozialrecht für Geflüchtete endlich abzuschaffen“
kritisierte Sophia Eckert die Neuregelung.
Die Bundesregierung bekennt sich zwar dazu, Kinder grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft zu nehmen. In Ausnahmefällen soll eine Inhaftierung von Minderjährigen jedoch möglich sein. Neu geregelt wird auch die Pflichtverteidigung während der Abschiebungshaft.
Sophia Eckert weiter:
„Kein Kind gehört in Abschiebungshaft. Dass sich die Bundesregierung eine Hintertür offenhält, um in Ausnahmefällen inhaftieren zu können, ist unerträglich. Dass künftig Rechtsbeistand in der Abschiebungshaft verpflichtend ist, ist ein Meilenstein, der die Rechte der Betroffenen in diesem düsteren Bereich des Aufenthaltsrechts erheblich stärken wird. Dies wiegt die massiven Verschärfungen des Gesetzespaketes aber keinesfalls auf.“
Quelle: terres des hommes vom 17. Januar 2024
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