Sozialpolitik

RLP: Bedarfsgemeinschaftscoaching wirkt individuell in den Familien

Das Projekt Bedarfsgemeinschaftscoaching in Rheinland-Pfalz unterstützt Langzeitleistungsbeziehende und deren Familien auf dem Weg aus der Grundsicherung. Dazu gehöhrt u.a. ein Coaching der gesamten Familie, bei dem auch die Kinder einbezogen werden. Gefördert wird das Projekt durch den Europäischen Sozialfonds und die Jobcenter.

28.01.2020

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil besuchte Anfang Januar gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Heidrun Schulz ein Projekt aus dem erfolgreichen ESF-Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ in Ransbach-Baumbach.

Abhängigkeitsverhältnis von staatlichen Leistungen gezielt angehen

Bei dem gemeinsamen Projektbesuch beim Projektträger Arbeiten und Lernen e.V. (P.A.u.L e.V.) konnte sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales über die erfolgreiche Umsetzung des Bedarfsgemeinschaftscoachings informieren und Einblicke in die Arbeit vor Ort erhalten. „Dieses Projekt hilft, Langzeitleistungsbeziehenden und deren Familien den Weg aus der Grundsicherung zu ebnen. Dazu ist neben einer intensiven Einzelbetreuung auch ein umfassendes Coaching der gesamten Familie erforderlich. Den in den Familien lebenden Kindern muss vorgelebt werden, dass Arbeit Spaß machen kann und wichtig ist, um am gesellschaftlichen Leben teil zu haben“, so Heil.

Mit den Projekten des Bedarfsgemeinschaftscoachings wird seit dem Jahr 2018 mit Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Jobcenter flächendeckend ein innovativer Ansatz, der zuvor mit der Westpfalzinitiative erprobt wurde, in Rheinland-Pfalz umgesetzt. „Mit dieser Art von Projekten können eingefahrene familiäre Strukturen, die ein Abhängigkeitsverhältnis von staatlichen Leistungen auch in der Zukunft erwarten lassen, gezielt angegangen werden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Situation der Kinder verbessern

Die Betreuung der Teilnehmenden erfolgt überwiegend als aufsuchende Arbeit, das heißt die Sozialpädagogen und Sozialarbeiter kommen zu den Menschen nach Hause. Sie wenden sich zudem nicht nur der einzelnen Person zu, sondern betrachten das ganze familiäre Lebensumfeld, im Sinne des SGB II eben die Bedarfsgemeinschaft. Dadurch soll bei Bedarf auch eine Verbesserung der Situation der in den Familien lebenden Kindern erreicht werden, zum Beispiel indem die schulische Situation in den Blick genommen wird und Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Durch die individuelle Betreuung der Teilnehmenden wird flexibel auf die Bedarfe vor Ort eingegangen. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler dankte dem Projektträger P.A.u.L e.V. für die gute Umsetzung des Projektes und das Engagement bei der Betreuung der Bedarfsgemeinschaften.

Freiwillige Teilnahme als wichtige Voraussetzung für die Motivation

Neben der Vorstellung des Projektes stand auch der Austausch mit den im Projekt eingesetzten Coaches sowie den Teilnehmenden im Vordergrund des Besuches. Dabei wurde deutlich, dass gerade die Freiwilligkeit der Teilnahme als eine wichtige Voraussetzung für die Motivation und Änderungsbereitschaft der Teilnehmenden empfunden werde. „Wir haben mit dem Coaching gute Erfolge erzielt bei der Hinführung der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer an den Arbeitsmarkt. Mit der Betrachtung und Bearbeitung der individuellen Aspekte in der gesamten Bedarfsgemeinschaft verfolgen wir dabei einen ganzheitlichen Ansatz in der Begleitung und erreichen damit auch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mit den beiden neuen Förderinstrumenten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie zur Teilhabe am Arbeitsmarkt hat uns der Gesetzgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zudem auch weitere Möglichkeiten gegeben, Menschen in Arbeit zu bringen und damit Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden“, so Schulz.

Hintergrund

Im Zusammenspiel mit den bereits bestehenden ESF-Förderansätzen in Rheinland-Pfalz sowie den Regelinstrumenten des SGB II wird damit eine Integrationskette für alle Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eröffnet, die von einer intensiven Betreuung im Familienumfeld bis hin zur Arbeitsmarktintegration reicht. Am Anfang dieser Integrationskette steht der ESF-Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“. Aktuell werden in Rheinland-Pfalz insgesamt 34 Projekte dieses ESF-Förderansatzes durchgeführt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz vom 07.01.2020

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