Inklusion

Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR

Die 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (bislang: örtliche Fürsorgestellen) erhalten im Jahr 2015 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.

15.01.2015

Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Über die Zuweisung an die Fachstellen entscheidet jährlich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2013 lebten im Rheinland insgesamt rund 919.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon rund 392.000 im erwerbsfähigen Alter. In 2013 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in 11.103 Fällen mit 38,3 Millionen Euro im Rheinland unterstützt.

Bei den Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf sind bislang als örtliche Fürsorgestellen bekannt. Die Umbenennung in Fachstellen soll verdeutlichen, dass nicht Fürsorge, sondern Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben ihre Aufgabe ist. Auch die Integrationsämter in Deutschland waren bis 2001 als Hauptfürsorgestellen bekannt und wurden im Zuge der Ablösung des Schwerbehindertengesetzes durch das Sozialgesetzbuch IX umbenannt.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

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