DIJuF-Stellungnahme
RefE zur Vaterschaftsanfechtung
Das DIJuF bewertet den Referentenentwurf zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur Vaterschaftsanfechtung als insgesamt ausgewogen, weist aber auf zentrale Diskussionspunkte hin, darunter das Mitspracherecht von Minderjährigen, den Maßstab der Kindeswohlerforderlichkeit sowie praktische Umsetzungsfragen und mögliche Ergänzungen wie die Einführung der Mitmutterschaft.
02.09.2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 4.7.2025 einen „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ als Referentenentwurf (RefE) vorgelegt. Mit seiner Entscheidung vom 9.4.2024 hatte das BVerfG die Regelung in § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung als mit dem GG nicht vereinbar erklärt (1 BvR 2017/21). Zu dem Entwurf des BMJV hat das DIJuF eine Stellungnahme verfasst.
Insgesamt hält das Institut den RefE für ausgewogen und beschränkt sich in seinen Anmerkungen auf wenige zentrale Punkte, die aus seiner Sicht weiterer Diskussionen bedürfen. Die Anmerkungen betreffen etwa das fehlende Mitspracherecht von unter 14-Jährigen im Rahmen des § 1595a BGB-E, den als unpassend bewerteten Maßstab der „Kindeswohlerforderlichkeit“ in § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E sowie praktische Bedenken im Hinblick auf die in § 1600b Abs. 4 S. 3 BGB-E vorgesehene Hemmung der Anfechtungsfrist für den leiblichen Vater, wenn und solange zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Da sich der RefE auf die Umsetzung der BVerfG-Entscheidung beschränkt, erlaubt sich das DIJuF zudem den Hinweis, dass eine weitergehende Reform des Abstammungsrechts aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und der damit einhergehenden veränderten familiären Konstellationen seit Langem angezeigt ist. Es regt daher an, weitere „kleinere“ Reformvorhaben in den vorliegenden RefE aufzunehmen, wie zB die überfällige Einführung der sog. Mitmutterschaft, um die bislang notwendige Stiefkindadoption zu vermeiden.
Weitere Informationen
DIJuF-Stellungnahme vom 13.8.2025 (PDF: 198 KB)
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 15.08.2025
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