Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
ver.di kritisiert mangelnde Vorbereitung
Ab August 2024 gilt der Rechtsanspruch auf achtstündige Ganztagsbetreuung für Erstklässler*innen, später bis Klasse 4. ver.di kritisiert mangelnde Vorbereitung der Länder: Fehlende Räume, Personal und Finanzierung gefährden Qualität und Überlasten Beschäftigte.
07.08.2026
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die ungenügenden Vorbereitungen der Bundesländer zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder scharf: Der einklagbare Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag (inklusive Unterrichtszeit) gilt ab Anfang August dieses Jahres zunächst für Eltern von Erstklässler*innen – in den kommenden Jahren wächst dies auf bis Klasse 4. Der Beschluss stammt bereits aus dem Jahr 2021 und soll eigentlich die Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
„Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle am 30.07.2026. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung. Etliche Träger, etwa in Bayern, hatten bis zuletzt keine solide Fördergrundlage und damit keine Planungssicherheit für Einstellungen und ihre Betriebsorganisation. In Nordrhein-Westfalen drohten bereits betreute Kinder ab Klasse 2 ihren Platz zu verlieren, um den Rechtsanspruch für Erstklässler*innen erfüllen zu können.
„Das ist ein Versagen mit Ansage, gerade in den zuständigen Ministerien der westdeutschen Flächenländer“, kritisierte Gewerkschafterin Behle. Statt nach jahrelangem Vorlauf für hohe pädagogische Qualität und Verlässlichkeit zu sorgen, würde nun auf Kosten der Kinder und Beschäftigten improvisiert und vielerorts Stückwerk geboten. Die Länder seien dafür zuständig, Ausführungsbestimmungen mit klaren Standards bei Qualität, Finanzierung und Organisation des Ganztagsanspruchs zu erlassen. „Sie haben sich schlicht nicht rechtzeitig darum gekümmert und die ohnehin klammen Kommunen allein gelassen“, sagte Behle. „Das ist fahrlässig.“
Wenn die Voraussetzungen nicht stimmten, werde ein pädagogisch inadäquater Umgang mit Kindern riskiert. Behle: „Beschäftigte werden überlastet, Kinder bleiben unterversorgt und Eltern sind frustriert. Das ist nicht akzeptabel.“
Quelle: ver.di vom 30.07.2026
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